Betreuungsverfügung

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Falls in der Zukunft eine rechtliche Betreuung notwendig wird, lässt sich mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer als Betreuer eingesetzt werden darf und wer nicht.

Falls in der Zukunft eine rechtliche Betreuung notwendig wird, lässt sich mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer als Betreuer eingesetzt werden darf und wer nicht.


Was steckt dahinter?


Eine Betreuungsverfügung bezeichnet einen rechtsverbindlichen Vertrag, in welchem festlegt ist, wer Sie im Falle einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung aufgrund von Krankheit oder Unfall betreuen soll. Mit dieser Verfügung können Sie Ihren Willen über Ihre Behandlung und Betreuung zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen. Dabei können Sie entscheiden, wem Sie die Verantwortung für Ihre Betreuung anvertrauen möchten und wie Ihr Vermögen verwaltet werden soll. Es lässt sich sicherstellen, dass Ihre Interessen bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit geschützt bleiben.


Nutzen und Vorteile


Eine Betreuungsverfügung ist ein wertvolles Instrument, um sich und seine Familie auf eine eventuell notwendige Betreuung vorzubereiten. Sie ermöglicht es Ihnen, im Falle einer eingeschränkten Gesundheit oder Behinderung darüber zu entscheiden, wer Sie in Ihren Angelegenheiten vertreten soll. Eine Betreuungsverfügung schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten. Die Vorteile einer Betreuungsverfügung sind vielfältig. Zunächst können Sie mit der rechtzeitigen Erstellung der Betreuungsverfügung bestimmen, welche Person oder welche Organisation die Entscheidungen trifft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu treffen.


Die Erstellung einer Betreuungsverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen über Ihre persönliche Situation und Ihre medizinische Behandlung auszudrücken. Letztlich kann eine Betreuungsverfügung dabei helfen, Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Eine rechtzeitig erstellte und beurkundete Betreuungsverfügung bietet den Vorteil eines gerichtlichen Schutzschildes und ein möglicher Gerichtsprozess entfällt in diesem Fall weitgehend.


Für wen ist eine Betreuungsverfügung geeignet?


Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Dokument und kann grundsätzlich von jedem erstellt werden. Mit zunehmendem Alter steigt die Gefahr, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit durch Krankheiten beeinträchtigt sein kann. Zudem kann es jederzeit zu einem Unfall kommen, welcher zu einschneidenden Folgen führt. Es ist daher ratsam, bereits frühzeitig eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
Der Betreuer kann Sie nur in jenen Angelegenheiten vertreten, die Sie nicht mehr selbst bewältigen können. In der Regel prüft das Gericht, ob Ihr vorgeschlagener Vertreter passend ist. Falls ja, wird dem Wunsch entsprochen. Kann das Gericht diesem nicht zustimmen, wählt es eine dritte Person aus und wenn möglich, jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis. Ansonsten wird ein freiwilliger oder beruflicher Betreuer hinzugezogen.


Gut zu wissen


Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich niedergelegt und von allen Parteien unterzeichnet sein. Weiterhin empfiehlt es sich, diese notariell beglaubigen zu lassen. Es kann empfehlenswert sein, die Betreuungsverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und an die aktuellsten persönlichen Umstände anzupassen.
Um sicherzustellen, dass die Dokumente im Ernstfall zur Verfügung stehen, können diese in zentralen Registern hinterlegt werden. Das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer steht für private sowie notarielle Betreuungsverfügungen bereit.


Gut beraten zur richtigen Betreuungsverfügung


Bei Fragen oder Unsicherheit rund um das Thema Betreuungsverfügung stehen wir Ihnen gerne mit einer fachkundigen Beratung zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir eine für Sie passende Lösung und stellen somit sicher, dass im Fall einer Beeinträchtigung Ihr Wille auch tatsächlich geachtet wird. Eine Betreuungsverfügung ist eine wichtige Maßnahme, um Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien zu schaffen und daher unbedingt zu empfehlen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.


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