Patientenverfügung

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In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie ist eine Absicherung für die Zukunft.

In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie ist eine Absicherung für die Zukunft.

Was steckt dahinter?


Mit einer Patientenverfügung kann ein Patient vorsorglich festlegen, welche medizinische Behandlung er in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Von einer leichten Erkältung bis hin zu schweren Krankheiten kann dies bei allen Arten von medizinischen Problemen relevant sein. Dadurch wird sichergestellt, dass der individuelle Patientenwille durchgesetzt wird, auch wenn dieser ihn in der jeweiligen Situation nicht mehr äußern kann.

Nutzen und Vorteile


Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen geeignet, der selbstbestimmt über die medizinische Versorgung im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls entscheiden möchte. Dabei kann es sich um Personen jeden Alters handeln. Besonders relevant ist jedoch die Vorsorge für ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters und eventueller Einschränkungen nicht mehr in der Lage sein können, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen empfiehlt sich eine Patientenverfügung, um im Notfall eine lebensrettende Behandlung zu ermöglichen.

Für wen ist eine Patientenverfügung geeignet?


Auch wenn Sie noch keine Vorerkrankung haben, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine Patientenverfügung zu erstellen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Falle schwerer Erkrankung oder Unfälle berücksichtigt werden. Für Menschen ab 18 Jahren ist es daher grundsätzlich ratsam, eine solche Verfügung rechtzeitig anzufertigen.
Personen mit Demenz haben oft Schwierigkeiten beim Formulieren von Wünschen in Bezug auf ihre Medizinbehandlung und sollten daher nicht alleine an einer Patientenverfügung arbeiten. Sie sollten stattdessen auf die Hilfe und Meinung ihrer Angehörigen oder anderer Erwachsener vertrauen.

Gut zu wissen


Es lohnt sich auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Diese regelt dann beispielsweise, welche Behandlungsmethoden akzeptiert werden und welche Therapien vermieden werden sollten. Des Weiteren können Sie bestimmen, ob Sie medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten oder nicht und ob Ihr Hausarzt oder ein spezieller Arzt für die Behandlung herangezogen werden sollte. Solange Sie selbst entscheiden können, lässt sich die Patientenverfügung jederzeit widerrufen.
Gut zu wissen ist auch, dass eine Patientenverfügung für Ärzte verbindlich ist. Diese müssen Ihren festgelegten Willen umsetzen. Damit eine Patientenverfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und alle Mindestangaben beinhalten. Durch die Nutzung eines Musters stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Angaben vorhanden sind. Weiterhin empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Händigen Sie Angehörigen sowie Ihrem Hausarzt eine Kopie der Patientenverfügung aus, sodass im Ernstfall alle wichtigen Stellen von dieser Kenntnis erlangen können.

Gut beraten zur sinnvollen Patientenverfügung


Auch wenn Themen rund um die Vorsorge meist als lästig und zu weit entfernt angesehen werden, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung wichtig. Immer wieder treten unvorhersehbare Ereignisse ein, welche das Leben verändern können. Mit einer bereits geregelten Patientenverfügung können Sie entspannt in eine abgesicherte Zukunft blicken. Da eine Patientenverfügung viele Fragen zu medizinischen Behandlungen beinhaltet, sollten Sie sich vorab von Ihrem Arzt beraten lassen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine fachkundige Beratung. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Sorgen und Wünsche ein.
Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich, um über Ihre Patientenverfügung zu sprechen.

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