Sorgerechtsverfügung

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Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie als Elternteil eine bestimmte Person als Vormund für Ihre minderjährigen Kinder benennen. Dieser Vormund würde die elterliche Sorge übernehmen, falls Ihnen etwas zustoßen sollte.

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie als Elternteil eine bestimmte Person als Vormund für Ihre minderjährigen Kinder benennen. Dieser Vormund würde die elterliche Sorge übernehmen, falls Ihnen etwas zustoßen sollte.


Was steckt dahinter?


Wenn Eltern versterben oder nur einer von beiden das Sorgerecht hat, ist in der Praxis oftmals unklar, wer sich zukünftig um das Kind kümmern soll. Um sicherzustellen, dass nicht das Familiengericht allein über die Zukunft des Kindes entscheidet, sollte von den Eltern vorab eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt werden.


Nutzen und Vorteile


Eine Sorgerechtsverfügung bietet Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigte eine große Sicherheit. Die jeweilige Person für die Sorgerechtsverfügung sollte mit Bedacht gewählt werden. Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass auch wenn Sie nicht mehr da sind, Ihr Kind in den bestmöglichen Händen ist.
Durch die Sorgerechtsverfügung können Eltern auch ihren Wunsch nach einer bestimmten Erziehungsform oder religiösen Ausrichtung festhalten. Dadurch können sie sicherstellen, dass ihr Kind nach ihren Wertvorstellungen erzogen wird und die gleichen Grundlagen für seine Entwicklung erhält.
Darüber hinaus hat eine Sorgerechtsverfügung noch weitere Vorteile. Sie kann es anderen Familienmitgliedern, Freunden und Nachbarn erleichtern, im Falle eines tragischen Ereignisses zu handeln und den Kindern zu helfen. Die vorliegende Klarheit gibt allen Beteiligten ein Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie eine gewisse Rechtssicherheit sowie emotionale Sicherheit für Ihr Kind gewährleisten.


Für wen ist eine Sorgerechtsverfügung geeignet?


Die Sorgerechtsverfügung ist für Eltern und Alleinerziehende eine wichtige, aber oft übersehene Möglichkeit, die Zukunft ihrer Kinder zu sichern. Egal ob Elternpaar oder Alleinerziehender – niemand weiß, was die Zukunft bringt. Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Sicherheit zu wissen, dass Ihr Kind im Ernstfall gut versorgt ist. Eine Sorgerechtsverfügung ist eine wertvolle Option für Eltern oder Alleinerziehende, um ihren Kindern im Falle des Falles ein gutes Zuhause zu bieten. Dabei steht es den Eltern frei, welche Person sie als ausreichend geeignet betrachten.


Gut zu wissen


Das Familiengericht muss individuelle Wünsche nur dann beachten, wenn bei der Verfügung die formalen Vorschriften eingehalten wurden. Eine Sorgerechtsverfügung muss demnach eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.
Damit das Gericht nach dem Todesfall der Eltern Kenntnis von der Sorgerechtsverfügung erhält, sollte dieses Dokument an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Eine Option ist die Übergabe an einen Notar. Alternativ kann die Verfügung auch dem zuständigen Nachlassgericht anvertraut werden. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten.
Es wird grundsätzlich empfohlen, dass Eltern in der Sorgerechtsverfügung mehrere Vormünder angeben. Wenn eine Vertrauensperson aus gesundheitlichen Gründen die Vormundschaft nicht übernehmen kann, tritt ein Ersatz-Vormund an seine Stelle.


Gut beraten zur Sorgerechtsverfügung


Das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind kann in einer Sorgerechtsverfügung eindeutig geregelt werden. Dies bewahrt das Kind im Falle des Todes beider Eltern vor Unsicherheiten und verhindert möglicherweise sogar den Aufenthalt im Heim. Selbst wenn ein Elternteil alleinerziehend ist und das Kind nicht beim anderen Elternteil leben soll, sollte eine fundierte Sorgerechtsverfügung angefertigt werden. Auch Taufpaten können diese Verantwortung gern übernehmen. Darüber hinaus ist es wichtig, die korrekten Formalitäten zu beachten, damit die Verfügung im Ernstfall schnell aufgefunden werden kann. Bei Fragen oder Unsicherheiten rund um die Sorgerechtsverfügung stehen wir Ihnen gerne mit einer fachkundigen Beratung zur Seite.


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