Sach- und Ver­mö­gens­ab­si­che­rung

Rund­um­schutz für Ihr Leben – Sicher­heit für Sach & Ver­mö­gen

Ihr Hab und Gut, Ihre Mobi­li­tät und Ihre recht­li­chen Inter­es­sen sind wert­vol­le Bau­stei­ne Ihres Lebens. Mit einem ganz­heit­li­chen Port­fo­lio aus Sach‑ und Ver­mö­gens­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Sie alle Lücken, die gesetz­li­che Rege­lun­gen oder die pri­va­te Haft­pflicht nicht abde­cken.

Jedes Kraft­fahr­zeug, das im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr bewegt wird, muss über eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert sein. Dies for­dert der Gesetz­ge­ber. Und wenn man berück­sich­tigt wel­che Schä­den mit einem Kfz ange­rich­tet wer­den kön­nen ist dies auch in jedem Fall begrün­det. Per­so­nen- und Sach­schä­den wer­den erstat­tet.

Für von Ihnen ver­ur­sach­te Fremd­schä­den haben Sie Ihre Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Aber was, wenn Ihr Fahr­zeug beschä­digt, zer­stört, oder gestoh­len wird? Dann tritt die Teil­kas­ko- bzw. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ein.

Teil­kas­ko:

  • Wild­schä­den
  • Sturm/Hagel Schä­den
  • Ein­bruch­dieb­stahl
  • Glas­bruch­schä­de

 

Voll­kas­ko:

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le
  • Van­da­lis­mus

 

Wild­schä­den müs­sen Sie unver­züg­lich an den nächs­ten Förs­ter oder die nächs­te Poli­zei­dienst­stel­le mel­den.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unbe­strit­ten die wich­tigs­te Ver­si­che­rung. Sie kommt auf für Sach‑, Personen‑, und Ver­mö­gens­schä­den, die einem Drit­ten zuge­fügt wur­den. Part­ner in ehe­ähn­li­cher Gemein­schaft sind gegen einen klei­nen Bei­trags­auf­schlag mit­ver­si­chert.

Für wen gilt die­se Ver­si­che­rung: Nach § 823 BGB ist jeder, der einen ande­ren schä­digt, zum Scha­den­er­satz ver­pflich­tet. Dies gilt sowohl für Personen‑, als auch Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den. Die­ser Ersatz­pflicht kommt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach. Die Ver­si­che­rung gilt also für jeden als Pri­vat­per­son.

Als Bau­herr haf­ten Sie für Schä­den, die durch Bau­ar­bei­ten ent­stan­den sind. Das kön­nen sowohl Per­so­nen­schä­den als auch Sach­schä­den sein. Ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt nur kleins­te Bau­vor­ha­ben ab. Des­halb ist es rat­sam eine Bau­her­ren­haft­pflicht-Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um somit im Scha­den­fall nicht sel­ber die hohen Kos­ten zu tra­gen.

Haus­be­sit­zer wel­che Ihr Haus/Grundstück nicht aus­schließ­lich selbst bewoh­nen soll­ten eine Haus und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht-ver­si­che­rung ihr Eigen nen­nen. Die­se dient für Scha­dens­er­satz-ansprü­che wel­che Drit­te an den Haus­be­sit­zer stel­len. Bei­spie­le: Dach­la­wi­nen, Kei­ne Räu­mung des vereisten/verschneiten Geh­we­ges, Ver­let­zung eines Pas­san­ten durch her­ab­fal­len­de Zie­gel.

Egal ob Hund oder Pferd, ob Haus- oder Nutz­tier durch unse­re Vier­bei­ner kön­nen die ver­schie­dens­ten Schä­den ent­ste­hen wel­che nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Um die­ses Risi­ko abzu­si­chern gibt es die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Sie bau­en Ihr Eigen­heim. Spä­ter wer­den Sie Ihr Haus mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung absi­chern. Doch was geschieht wenn in der Bau­pha­se durch Feu­er oder ande­re Gefah­ren dem bis dahin ent­stan­de­nen Gebäu­den Scha­den zustößt? Hier steht die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ein.

Scher­ben brin­gen Glück – und kos­ten Geld. Gebäu­de und Mobi­li­ar­ver­gla­sung kön­nen Sie gegen Bruch ver­si­chern. Spie­gel, Mehr­fach­glas, Ple­xi­glas oder Kunst­stoff sind ver­si­cher­bar. Nicht zu ver­si­chern sind Hohl- und Trink­glä­ser, sowie Beleuch­tungs­kör­per. Als Mie­ter müs­sen Sie kei­ne Glas­ver­si­che­rung für die Fens­ter Ihrer Woh­nung abschlie­ßen, da dies über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert ist.

Haus­rat – alles, was Sie zum täg­li­chen Gebrauch und Ver­brauch benö­ti­gen, Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Geschirr, Bil­der, Vor­rä­te … fal­len in die­sen Bereich. Die wenigs­ten Men­schen sind ver­mut­lich in der finan­zi­el­len Situa­ti­on nach einem Scha­den wie z.B. einem Feu­er Ihren gesam­ten Haus­rat neu zu beschaf­fen. Wei­te­re ver­si­cher­te Gefah­ren sind z.B. Einbruch/Diebstahl, Lei­tungs­was­ser, Sturm/Hagel.

Recht­strei­tig­kei­ten kos­ten schnell viel Geld. Dabei müs­sen Sie nicht ein­mal Ihr Recht aktiv durch­set­zen wol­len, es reicht schon ein Unfall, bei dem der Scha­dens­ver­ur­sa­cher ver­sucht, eine Teil­schuld auf Sie abzu­wäl­zen.
Oder der Arbeit­ge­ber droht mit unge­recht­fer­tig­ter Kün­di­gung, der Ver­mie­ter mit inak­zep­ta­blen Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung will nicht bezah­len usw. In all die­sen Fäl­len brau­chen Sie einen Anwalt.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht für die im Ver­si­che­rungs­schein bezeich­ne­te, gewerb­li­che, frei­be­ruf­li­che oder sons­ti­ge selb­stän­di­ge Tätig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers. Mit­ver­si­chert sind die vom Ver­si­che­rungs­neh­mer beschäf­tig­ten Per­so­nen in Aus­übung ihrer beruf­li­chen Tätig­keit für den Ver­si­che­rungs­neh­mer.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht für den Ver­si­che­rungs­neh­mer in sei­ner im Ver­si­che­rungs­schein bezeich­ne­ten Eigen­schaft als

  • Eigen­tü­mer,
  • Ver­mie­ter,
  • Ver­päch­ter,
  • Mie­ter,
  • Päch­ter,
  • Nut­zungs­be­rech­tig­ter

Für wen gilt die­se Ver­si­che­rung: Ver­si­che­rungs­schutz besteht für den Ver­si­che­rungs­neh­mer und sei­nen Ehe­part­ner bzw. nament­lich zu benen­nen­den Lebens­part­ner, wenn die­se kei­ne gewerb­li­che, frei­be­ruf­li­che oder sons­ti­ge selb­stän­di­ge Tätig­keit mit einem Gesamt-Brut­to­um­satz von mehr als 20.000,- aus­üben.