Gene­ra­tio­nen­be­ra­tung

Ihre Wün­sche, klar gere­gelt – für die nächs­te Gene­ra­ti­on

Abge­se­hen von alters­be­ding­ten Krank­hei­ten tritt der Fall, dass Vor­sor­ge­do­ku­men­te benö­tigt wer­den, meist plötz­lich und uner­war­tet ein.

Wenn Sie selbst­stän­dig kei­ne Ent­schei­dung mehr tref­fen kön­nen, wird es wich­tig, dass Sie mit einer Vor­sor­ge­voll­macht eine ver­trau­ens­wür­di­ge Per­son ent­schei­den las­sen kön­nen. Es gibt unter­schied­li­che Grün­de, wes­halb es dazu kom­men kann, dass eine Per­son zu einem unbe­stimm­ten Zeit­punkt in der Zukunft selbst kei­ne Ent­schei­dun­gen mehr tref­fen kann. In der Regel trifft dann ein gericht­lich bestell­ter Betreu­er wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen. Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht lässt sich die gericht­li­che Anord­nung einer Betreu­ung ver­mei­den. Damit kön­nen Sie eine oder meh­re­re Per­so­nen bestim­men, wel­che Ent­schei­dun­gen für Sie tref­fen, wenn Sie dies nicht mehr kön­nen.

In einer Pati­en­ten­ver­fü­gung wird für den Fall, dass Sie kei­ne eigen­stän­di­gen Ent­schei­dun­gen mehr tref­fen kön­nen, im vor­aus fest­ge­legt, ob und wie Sie in bestimm­ten Situa­tio­nen ärzt­lich behan­delt wer­den möch­ten. Sie ist eine Absi­che­rung für die Zukunft.

Falls in der Zukunft eine recht­li­che Betreu­ung not­wen­dig wird, lässt sich mit einer Betreu­ungs­ver­fü­gung fest­le­gen, wer als Betreu­er ein­ge­setzt wer­den. Eine Betreu­ungs­ver­fü­gung bezeich­net einen rechts­ver­bind­li­chen Ver­trag, in wel­chem fest­legt ist, wer Sie im Fal­le einer psy­chi­schen oder phy­si­schen Beein­träch­ti­gung auf­grund von Krank­heit oder Unfall betreu­en soll. Mit die­ser Ver­fü­gung kön­nen Sie Ihren Wil­len über Ihre Behand­lung und Betreu­ung zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gel­tend machen. Dabei kön­nen Sie ent­schei­den, wem Sie die Ver­ant­wor­tung für Ihre Betreu­ung anver­trau­en möch­ten und wie Ihr Ver­mö­gen ver­wal­tet wer­den soll. Es lässt sich sicher­stel­len, dass Ihre Inter­es­sen bei Ver­lust der Ent­schei­dungs­fä­hig­keit geschützt blei­ben.

Wenn der Tod uns einen gelieb­ten Men­schen nimmt, füh­len wir uns oft hilf­los und ver­lo­ren. Mit einer Vor­sor­ge- und Trau­er­ver­fü­gung kön­nen Sie bereits vor Ihrem Able­ben spe­zi­el­le Wün­sche fest­le­gen. Eine Trau­er­ver­fü­gung ist ein Doku­ment, mit wel­chem die letz­ten Wün­sche der Ver­stor­be­nen fest­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Bereits vor dem Tod kön­nen die­se Ver­fü­gun­gen ent­wor­fen wer­den. Mit kla­ren Gedan­ken wer­den dabei gut durch­dach­te Rege­lun­gen ent­wor­fen. Die meis­ten Trau­er­ver­fü­gun­gen ent­hal­ten Anga­ben dar­über, wel­che Bestat­tungs­art gewünscht ist und ob der Ver­stor­be­ne einer Organ­spen­de zustim­men wür­de. Auch der Zeit­punkt und Ort der Beer­di­gung sowie die Bezah­lung der Beer­di­gung kön­nen in einer Trau­er­ver­fü­gung fest­ge­legt wer­den.

Mit einer Tier­ver­fü­gung stel­len Sie sicher, dass Ihr Haus­tier gut betreut wird, wenn Sie es nicht mehr kön­nen. Dar­in las­sen sich die wich­tigs­ten Ent­schei­dun­gen hin­sicht­lich Unter­brin­gung und Pfle­ge für Ihre Haus­tie­re regeln. Mit einer Tier­ver­fü­gung kön­nen wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen für das Wohl­be­fin­den eines Tie­res für den Fall getrof­fen wer­den, dass sich die Besit­zer nicht mehr dar­um küm­mern kön­nen. Grün­de hier­für kön­nen bei­spiels­wei­se Krank­heit oder der Tod sein. Bereits heu­te kön­nen Sie damit für die Zukunft sor­gen und das Wohl­be­fin­den des Tie­res gewähr­leis­ten. Dabei bie­tet eine Tier­ver­fü­gung eini­ge Vor­tei­le und eig­net sich grund­sätz­lich für sämt­li­che Hal­ter eines Tie­res.

Mit einer Sor­ge­rechts­ver­fü­gung kön­nen Sie als Eltern­teil eine bestimm­te Per­son als Vor­mund für Ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der benen­nen. Die­ser Vor­mund wür­de die elter­li­che Sor­ge über­neh­men, falls Ihnen etwas zusto­ßen soll­te. Wenn Eltern ver­ster­ben oder nur einer von bei­den das Sor­ge­recht hat, ist in der Pra­xis oft­mals unklar, wer sich zukünf­tig um das Kind küm­mern soll. Um sicher­zu­stel­len, dass nicht das Fami­li­en­ge­richt allein über die Zukunft des Kin­des ent­schei­det, soll­te von den Eltern vor­ab eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung auf­ge­setzt wer­den.

Es gibt unter­schied­li­che Grün­de und vie­le Alter­na­ti­ven für eine Unter­neh­mens­nach­fol­ge. Was pas­siert, wenn Sie in den Ruhe­stand gehen? Haben Sie einen Nach­fol­ger? Ver­kau­fen oder ver­pach­ten Sie? Möch­ten Sie viel­leicht eine Stif­tung errich­ten? Damit die Über­ga­be mög­lichst rei­bungs­frei und kos­ten­güns­tig von stat­ten geht, ist es wich­tig, sich früh­zei­tig dar­um zu küm­mern. So wird Ihr Lebens­werk zuver­läs­sig gesi­chert und der Ertrag erhal­ten.