Ein­kom­mens­ab­si­che­rung

Siche­res Ein­kom­men – stark geschützt in jeder Lebens­la­ge

Ein plötz­li­ches gesund­heit­li­ches Ereig­nis darf Ihr Ein­kom­men nicht gefähr­den. Des­halb bie­ten wir ein umfas­sen­des Paket aus spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­run­gen, die finan­zi­el­le Lücken schlie­ßen und Ihnen lang­fris­ti­ge Sicher­heit geben.

Anstel­le der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te tritt nach den neu­es­ten Rege­lun­gen der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung eine leis­tungs­schwä­che­re Erwerbs­min­de­rungs­ren­te. Für wen gilt die­se Ver­si­che­rung

Jeder Berufs­tä­ti­ge, egal ob ange­stellt, selb­stän­dig oder ver­be­am­tet, hat die Not­wen­dig­keit eine pri­va­te Vor­sor­ge für den Fall der Berufs-/Er­werbs­un­fä­hig­keit zu tref­fen. Es sei denn er ist so kapi­tal­stark, dass er jeder­zeit auf sein Ein­kom­men ver­zich­ten kann. Es erfolgt eine Ein­stu­fung nach Berufs­grup­pen, d.h. unter­schied­li­che Beru­fe haben unter­schied­li­che Bei­trä­ge. Fer­ner wer­den bei der Bei­trags­er­mitt­lung Ein­tritts­al­ter und Gesund­heits­zu­stand berück­sich­tigt.

Eine inno­va­ti­ve Idee, die uns im Aus­land schon seit län­ge­rer Zeit vor­ge­lebt wird. Eine Lebens­ver­si­che­rung, wel­che ihre Leis­tung nicht nur bei Tod aus­be­zahlt, son­dern auch bei schwe­ren Krank­hei­ten (z.B. Krebs, HIV, Schlag­an­fall, u.v.a.).

Die Dread Dise­a­se Lebens­ver­si­che­rung ist für jeder­mann geeig­net. Min­dest­auf­nah­me­al­ter ist jedoch 18 Jah­re, möch­ten Sie vor­her schon für Ihre Kin­der einen Grund­stein für deren Alters­ver­sor­gung legen, spre­chen Sie mit uns oder Ihrem Betreu­er. Sehr inter­es­sant ist die­se Absi­che­rung für Per­so­nen, wel­che man als „Ver­sor­ger“ bezeich­nen kann. D.h. wel­che einen wesent­li­chen Bei­trag zur Bestrei­tung des Haus­hal­tes bei­steu­ern.

Wenn es dar­um geht Ihre Hin­ter­blie­be­nen zu ver­sor­gen, ist die Risko­le­bens­ver­si­che­rung die güns­tigs­te Alter­na­ti­ve. Egal ob es dazu die­nen soll den Weg­fall Ihrer Arbeits­kraft abzu­si­chern, oder zur Absi­che­rung eines Kre­di­tes, die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung stellt eine sehr kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit der Ver­sor­gung dar.

Für unter­schied­li­che Ziel­grup­pen gibt es unter­schied­li­che Pro­duk­te. Fast jeder­mann der Verpflichtungen/finanzielle Ver­ant­wor­tung irgend­ei­ner Art hat soll­te für sei­nen Todes­fall vor­sor­gen. Egal ob es die Eltern für Ihre Kin­der sind, der Häus­le­bau­er der Bank gegen­über. Fra­gen Sie uns ein­fach nach dem auf Sie zuge­schnit­te­nen Pro­dukt.

Unfäl­le ver­ur­sa­chen hohe Kos­ten. Egal ob Sie Umbau­maß­nah­men am Haus vor­neh­men müs­sen, um es roll­stuhl­ge­recht zu gestal­ten, eine teu­re Pro­the­se kau­fen müs­sen, oder mit ande­ren finan­zi­el­len Pro­ble­men rech­nen müs­sen. Der Gesetz­ge­ber unter­stützt Sie nur bei Arbeits­un­fäl­len, vor­aus­ge­setzt Sie sind in einer Berufs­ge­nos­sen­schaft.

Jeder­mann kann eine Unfall­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Dabei ist für den Bei­trag ent­schei­dend wie hoch die Absi­che­rung sein soll, wie hoch das Ein­tritts­al­ter, wie der Gesund­heits­zu­stand ist und wel­che Tätig­keit aus­ge­übt wird.

Sinn und Zweck der Unfall­ver­si­che­rung ist es wirt­schaft­li­che Fol­gen durch dau­er­haf­te Schä­di­gung der Gesund­heit infol­ge eines Unfal­les auf­zu­fan­gen oder zu mil­dern. Dazu rich­tet sich die Aus­zah­lung nach Art und Umfang der Inva­li­di­tät. Je schwer­wie­gen­der die kör­per­li­chen Fol­gen des­to höher die Aus­zah­lung.

Ihr Kind erlei­det eine Inva­li­di­tät durch Krank­heit oder Unfall. Bis­her hat­te es nur mini­mals­te Ansprü­che vom Gesetz­ge­ber. Eine pri­va­te Absi­che­rung war bis­her nicht mög­lich. Durch die Inva­li­di­täts-Zusatz­ver­sor­gung ist es nun mög­lich auch hier die Wei­chen für eine sor­gen­freie Zukunft zu stel­len.

Für wen gilt die­se Ver­si­che­rung Alle Kin­der ab dem 1. Lebens­jahr kön­nen nach die­sem Tarif ver­si­chert wer­den. Zur Ermitt­lung des Bei­tra­ges wird der Gesund­heits­zu­stand und die Leis­tungs­hö­he berück­sich­tigt.