Kundenerstinformation
von Konrad Mayer, Kooperationspartner der VB Select AG
Repräsentanz
Leuchsstraße 39, 80995 München, DeutschlandTelefon: +49 89 - 31 204 333
Telefax: +49 89 - 31 204 334
E-Mail: konrad.mayer@vb-select.de
Geschäftsbereiche, Leistungsangebot und vorvertragliche Informationen
1. Beratung zu und Vermittlung von Kapitalanlagen
Die Anlageberatung und -vermittlung von Finanzinstrumenten sowie die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen gemäß § 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG (Geschäftsbereich Ziff. 1) bietet Ihnen Konrad Mayer ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH (im Folgenden: „NFS“) an. Finanzinstrumente i. S. v. § 2 Abs. 5 WpIG sind insbesondere Investmentfondsanteile, Aktien, Zertifikate, Derivate, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheine, AIF und Vermögensanlagen.
Bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen wird ausschließlich die NFS Netfonds Financial Service GmbH Ihr Vertragspartner.
Konrad Mayer ist dazu in das öffentliche Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) auf folgender Internetseite geführt wird: https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/
Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, die ihr eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG (bzw. gem. § 32 KWG in der bis zum 25.06.2021 geltenden Fassung) für die Anlageberatung und -vermittlung erteilt hat. Alle vertraglich gebundenen Vermittler der NFS sind in Deutschland registriert. Die Kommunikation findet in deutscher Sprache direkt oder über Telefon, Telefax oder E-Mail und andere elektronische Kommunikationswege statt.
Kontakt bitte über Konrad Mayer (Angaben oben) oder direkt:
Haftungsdach
NFS Netfonds Financial Service GmbH
Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: Peer Reichelt, Christian Hammer
Tel.: +49 (0) 40 – 8222838-0
Fax: +49 (0) 40 – 8222838-10
Email: kontakt@nfs-netfonds.de
Internet: www.nfs-netfonds.de
Registergericht: AG Hamburg, HRB 92074
USt.-IdNr.: DE242360201
Beschwerden: beschwerden@nfs-netfonds.de
Compliance Office: +49 (0) 40 – 8222838-24
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Marie-Curie-Straße 24-28,
60439 Frankfurt
oder
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn,
Tel. +49 (0) 228 - 4108-0
Fax +49 (0) 228 - 4108-1550
Email: poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Information über die Sicherungseinrichtung
Die NFS ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, Behrenstraße 31, Berlin-Mitte, Tel. +49 (0) 30 203699-5626, Fax +49 (0) 30 203699-5630, E-Mail: mail@e-d-w.de, Internet: www.e-d-w.de. Ein Entschädigungsfall im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG) tritt ein, wenn die BaFin
feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung besteht.
Entschädigungsansprüche des Kunden nach dem AnlEntG richten sich nach Höhe und Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter
Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte der NFS. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG sind die Verpflichtungen eines Instituts (der NFS) zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören, und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu
gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Der Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Einlagen oder Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaates oder auf Euro lauten. Der Entschädigungsanspruch ist pro
Gläubiger (Kunde) der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro, dabei werden auch Ansprüche auf Zinsen berücksichtigt. Diese bestehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Höhe
des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen.
Der Entschädigungsanspruch mindert sich insoweit, als der durch den Entschädigungsfall eingetretene Vermögensverlust des Gläubigers durch Leistungen Dritter ausgeglichen wird. In § 3 Abs. 2 AnlEntG ist aufgeführt, welche Kunden keinen
Entschädigungsanspruch haben. Auf Anfrage erhalten Sie Informationen über die Bedingungen der Sicherung einschließlich der für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen Formalitäten bei der NFS, der VB Select AG oder Konrad Mayer. Die NFS, die VB Select AG und Konrad Mayer sind nicht berechtigt, sich Besitz oder Eigentum an Geld, Wertpapieren oder anderen
Vermögensgegenständen des Kunden zu verschaffen und verwahren keine Finanzinstrumente oder Gelder der Kunden. Die Verbuchung und die Verwahrung von Geldern und Finanzinstrumenten der Kunden finden ausschließlich auf Konten des Kunden bei den Partnerbanken (Depotstellen) statt. Die Partnerbanken sind wiederum eigenen gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtungen
angeschlossen.
Die Entschädigung nach dem AnlEntG deckt keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens, mangelnder Aufklärung, weisungswidriger Auftragsausführung, Fehl- oder Falschinformation und sonstiger Vertragsverletzungen.
Die NFS bietet Konrad Mayer Zugang zu
- zu mehr als 15.000 Investmentfonds und ETFs,
- zu sämtlichen börsennotierten Aktien, Anleihen, Zertifikaten und Derivaten,
- zu den geschlossenen Fonds von mehr als 25 Emissionshäusern,
- über 10 Partnerbanken, die diese Produkte handeln und lagern
- sowie zu Vermögensverwaltungen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte www.nfs-netfonds.de/finanzinstrumente
Anlageberatung wird als provisionsgestützte Beratung geleistet. Das bedeutet, es dürfen im Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung Zuwendungen von Dritten von der NFS angenommen, an Konrad Mayer weitergeleitet und behalten werden – Ihr Einverständnis, das mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung eingeholt wird, vorausgesetzt. Einzelheiten sind in der „Conflicts of Interest Policy der NFS“ (www.nfs-netfonds.de/coip) und den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)1 aufgeführt und werden ggf. produktspezifisch im Verlauf des Beratungsprozesses gesondert bekannt gemacht
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren / Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen
Die NFS Netfonds Financial Service GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die NFS Netfonds Financial Service GmbH nicht teil.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 - 41080, Telefax: +49 228 - 410862299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/odr)
Die NFS Netfonds Financial Service GmbH ist per E-Mail wie folgt zu erreichen: compliance@nfs-netfonds.de
Die NFS und deren vertraglich gebundene Vermittler beschränken die Auswertung der Wirtschaftspresse darauf, dass sie das Handelsblatt auswerten und einschlägige Meldungen spätestens drei Tage nach ihrem Erscheinen berücksichtigen.
2. Beratung über und Vermittlung von Darlehensverträgen, die nicht Immobiliardarlehen sind (§ 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO – Darlehensvermittler)
Bei der Vermittlung von Kreditverträgen oder Immobiliengeschäften, die nicht Immobiliardarlehen sind wird Konrad Mayer Ihr Vertragspartner.
Konrad Mayer ist gemäß § 655 a Absatz 3 Satz 3 BGB an keinen Darlehensgeber gebunden, sondern vermittelt allumfassend.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erteilung der Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen (mit Ausnahme von Verbraucher-Immobiliardarlehen) nach § 34 c Abs. 1 GewO:
Ruppertstr. 19
80466 München
Telefonnummer: 089 - 23396000
Faxnummer:
Internet: https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/kreisverwaltungsreferat.html
Konrad Mayer bietet grundsätzlich auch die Beratung an, es sei denn dies wird zuvor vertraglich ausgeschlossen.
Leistungsentgelt/Kosten, Produktpalette
Konrad Mayer erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus:
- Bruttodarlehenssumme
- Zinszahlungen
- Prämien
Wie hoch die Vergütung schlussendlich sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt), welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer an qualitativen Merkmalen.
Beschwerden und Streitschlichtung
Konrad Mayer nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder der Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen:
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 - 2388-1907
Telefax: +49 (0) 69 - 709090-9901
Email: schlichtung@bundesbank.de
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de
3. Angaben zu: Weitere Geschäftsbereiche (erlaubnisfrei)
Berät Konrad Mayer Sie hinsichtlich einer allgemeinen Strukturierung Ihres Vermögens ohne konkrete Anlageempfehlungen bezüglich eines oder mehrerer Finanzinstrumente auszusprechen (Finanzplanung) oder berät er Sie zu den Themen Nachfolgeplanung, Unternehmensberatung, versicherungsmathematische Berechnungen, Seminare oder Softwarelösungen, so handelt es sich um erlaubnisfreie Geschäfte, die Konrad Mayer auf eigene Rechnung und unter eigener Haftung ausführt.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Kundeninformation erhalten und zur Kenntnis genommen habe.
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Ort, Datum
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Unterschrift 1. Kunde/in bzw. gesetzliche/r Vertreter/in
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Ort, Datum
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Unterschrift 2. Kunde/in bzw. gesetzliche/r Vertreter/in