Sach- und Vermögensabsicherung
Rundumschutz für Ihr Leben – Sicherheit für Sach & Vermögen
Ihr Hab und Gut, Ihre Mobilität und Ihre rechtlichen Interessen sind wertvolle Bausteine Ihres Lebens. Mit einem ganzheitlichen Portfolio aus Sach‑ und Vermögensversicherungen schließen Sie alle Lücken, die gesetzliche Regelungen oder die private Haftpflicht nicht abdecken.
Jedes Kraftfahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muss über eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Dies fordert der Gesetzgeber. Und wenn man berücksichtigt welche Schäden mit einem Kfz angerichtet werden können ist dies auch in jedem Fall begründet. Personen- und Sachschäden werden erstattet.
Für von Ihnen verursachte Fremdschäden haben Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber was, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt, zerstört, oder gestohlen wird? Dann tritt die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung ein.
Teilkasko:
- Wildschäden
- Sturm/Hagel Schäden
- Einbruchdiebstahl
- Glasbruchschäde
Vollkasko:
- Selbstverschuldete Unfälle
- Vandalismus
Wildschäden müssen Sie unverzüglich an den nächsten Förster oder die nächste Polizeidienststelle melden.
Die Privathaftpflichtversicherung ist unbestritten die wichtigste Versicherung. Sie kommt auf für Sach‑, Personen‑, und Vermögensschäden, die einem Dritten zugefügt wurden. Partner in eheähnlicher Gemeinschaft sind gegen einen kleinen Beitragsaufschlag mitversichert.
Für wen gilt diese Versicherung: Nach § 823 BGB ist jeder, der einen anderen schädigt, zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt sowohl für Personen‑, als auch Sach- oder Vermögensschäden. Dieser Ersatzpflicht kommt die Privathaftpflichtversicherung nach. Die Versicherung gilt also für jeden als Privatperson.
Als Bauherr haften Sie für Schäden, die durch Bauarbeiten entstanden sind. Das können sowohl Personenschäden als auch Sachschäden sein. Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt nur kleinste Bauvorhaben ab. Deshalb ist es ratsam eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abzuschließen, um somit im Schadenfall nicht selber die hohen Kosten zu tragen.
Hausbesitzer welche Ihr Haus/Grundstück nicht ausschließlich selbst bewohnen sollten eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung ihr Eigen nennen. Diese dient für Schadensersatz-ansprüche welche Dritte an den Hausbesitzer stellen. Beispiele: Dachlawinen, Keine Räumung des vereisten/verschneiten Gehweges, Verletzung eines Passanten durch herabfallende Ziegel.
Egal ob Hund oder Pferd, ob Haus- oder Nutztier durch unsere Vierbeiner können die verschiedensten Schäden entstehen welche nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Um dieses Risiko abzusichern gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Sie bauen Ihr Eigenheim. Später werden Sie Ihr Haus mit der Wohngebäudeversicherung absichern. Doch was geschieht wenn in der Bauphase durch Feuer oder andere Gefahren dem bis dahin entstandenen Gebäuden Schaden zustößt? Hier steht die Bauleistungsversicherung ein.
Scherben bringen Glück — und kosten Geld. Gebäude und Mobiliarverglasung können Sie gegen Bruch versichern. Spiegel, Mehrfachglas, Plexiglas oder Kunststoff sind versicherbar. Nicht zu versichern sind Hohl- und Trinkgläser, sowie Beleuchtungskörper. Als Mieter müssen Sie keine Glasversicherung für die Fenster Ihrer Wohnung abschließen, da dies über die Privathaftpflichtversicherung versichert ist.
Hausrat — alles, was Sie zum täglichen Gebrauch und Verbrauch benötigen, Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Bilder, Vorräte … fallen in diesen Bereich. Die wenigsten Menschen sind vermutlich in der finanziellen Situation nach einem Schaden wie z.B. einem Feuer Ihren gesamten Hausrat neu zu beschaffen. Weitere versicherte Gefahren sind z.B. Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel.
Rechtstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Dabei müssen Sie nicht einmal Ihr Recht aktiv durchsetzen wollen, es reicht schon ein Unfall, bei dem der Schadensverursacher versucht, eine Teilschuld auf Sie abzuwälzen.
Oder der Arbeitgeber droht mit ungerechtfertigter Kündigung, der Vermieter mit inakzeptablen Schönheitsreparaturen, die Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht bezahlen usw. In all diesen Fällen brauchen Sie einen Anwalt.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete, gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtigter
Für wen gilt diese Versicherung: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen Ehepartner bzw. namentlich zu benennenden Lebenspartner, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von mehr als 20.000,- ausüben.