Attraktiver denn je:
die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet.

Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Weisen finanziert werden: Entweder durch den Arbeitnehmer allein, indem er einen Teil seines Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandelt. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf diese so genannte Entgeltumwandlung. Wie die Regelung zur Entgeltumwandlung genau aussieht, erfahren Sie in dem Beitrag „Anspruch auf betriebliche Altersversorgung“.

Eine Alternative zu der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung besteht darin, dass allein der Arbeitgeber Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzahlt. 

Die dritte Variante ist eine Mischfinanzierung. Bei ihr finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers. 

In Deutschland sind fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung zugelassen. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber selbst über den in seinem Betrieb maßgeblichen Durchführungsweg. Für Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen, welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen angewendet wird.