Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Die tiefgreifenden Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung, die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom 17.8.2017 verursacht werden, machen die Anpassung zahlreicher steuerrechtlicher Regelungen erforderlich. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 6.12.2017, das bereits mit Wirkung ab dem 1.1.2018 anzuwenden ist, wird daher Teil B (Rn. 284 bis 399) des Schreibens vom 24.7.2013 (IV C 3 – S 2015/11/10002) neugefasst; einige frühere BMF-Schreiben werden zum 31.12.2017 aufgehoben.
Die Änderungen berücksichtigen insbesondere die Einführung der reinen Beitragszusage, die diversen Änderungen im Zusammenhang mit § 3 Nr. 63 EStG und der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a.F., den neuen Förderbetrag nach § 100 EStG und die Einführung obligatorischer Arbeitgeberzuschüsse für durch Entgeltumwandlung eingesparte Sozialversicherungsbeiträge. Interessant sind auch die Erläuterungen der Rn. 85ff. betreffend die Übergangsvorschriften zur Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG und des § 40b EStG a. F.