Kinder-Invaliditätsversicherung

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Ihr Kind erleidet eine Invalidität durch Krankheit oder Unfall. Bisher hatte es nur minimalste Ansprüche vom Gesetzgeber. Eine private Absicherung war bisher nicht möglich.

Ihr Kind erleidet eine Invalidität durch Krankheit oder Unfall. Bisher hatte es nur minimalste Ansprüche vom Gesetzgeber. Eine private Absicherung war bisher nicht möglich. Durch die Invaliditäts-Zusatzversorgung ist es nun möglich auch hier die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft zu stellen.


Für wen gilt diese Versicherung




Alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr können nach diesem Tarif versichert werden. Zur Ermittlung des Beitrages wird der Gesundheitszustand und die Leistungshöhe berücksichtigt.


Was ist versichert?




Versichert ist die Gesundheit und spätere Erwerbskraft Ihres Kindes. Sollte Ihrem Kind etwas zustoßen mit der Folge einer 50% igen Behinderung, egal ob durch Unfall oder Krankheit leistet die Invaliditäts-Zusatzversicherung eine lebenslange Rente mit vereinbarter Höhe.


Was ist nicht versichert?




Sollte die eingetretene Behinderung 50% nicht erfüllen, kommt nichts zur Auszahlung.



Bereits bestehende Erkrankungen/Behinderungen welche nicht im Antrag angegeben wurden, sowie Ihre Folgen sind nicht versichert.


Versicherungssumme




Die Versicherungssummen sind frei vereinbar, müssen sich jedoch in einem sinnvollen Bereich bewegen. D.h. durch den Versicherungsfall darf die versicherte Person nicht so gut gestellt werden dass es erstrebenswert ist einen solchen Fall herbeizuführen


Im Schadenfall




  • Im Schadenfall melden Sie dies bitte unverzüglich (innerhalb einer Woche) an die Versicherungsgesellschaft oder Ihren Betreuer.

  • Beachten Sie unbedingt unten aufgeführte Pflichten.



Pflichten des Kunden




  • Ziehen Sie unbedingt einen Arzt zur Behandlung hinzu. Sie müssen dessen Anweisungen befolgen und versuchen, die Unfallfolgen möglichst zu mindern.

  • Außerdem müssen Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbinden. Wenn Nachfragen bestehen, müssen diese wahrheitsgemäß und schnellstmöglich beantwortet werden.

  • Bei Streitigkeiten sind Sie verpflichtet, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, den der Versicherer auswählt.

  • Die Kosten der Untersuchung und einen eventuellen Verdienstausfall übernimmt selbstverständlich der Versicherer.



Kündigungsmöglichkeiten




Eine Invaliditätszusatzversorgung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Ferner besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres. Anzuraten ist die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, da dem Versicherer auf jeden Fall die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zusteht.(Unteilbarkeit der Prämie)

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