Bauleistungsversicherung

shutterstock.com - Ant Clausen - 57862405
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Sie bauen Ihr Eigenheim. Später werden Sie Ihr Haus mit der Wohngebäudeversicherung absichern. Doch was geschieht wenn in der Bauphase durch Feuer oder andere Gefahren dem bis dahin entstandenen Gebäuden Schaden zustößt? Hier steht die Bauleistungsversicherung ein.

Für wen gilt diese Versicherung

Sie führen ein Bauvorhaben durch, das ständig wachsende Gebäude gewinnt mehr und mehr an Wert. Versichert ist es jedoch erst dann über die Wohngebäudeversicherung, wenn es fertiggestellt wurde. Damit Ihnen kein großer finanzieller Schaden entsteht, wenn dem im Bau befindlichen Gebäude Schaden wiederfährt kann jeder Bauherr die Bauleistungsversicherung abschließen.

Was ist versichert?

Unvorhergesehene Schäden an der versicherten Bauleistung. (Gebäude, und mit dem Gebäude fest verbundene Sachen)
Diebstahl und Feuer-Risiko kann vereinbart werden.

Was ist i.d.R. nicht versichert?

  • Normale Witterungseinflüsse (mit denen zu rechnen ist)
  • Fehler durch nicht geprüfte oder nicht zugelassene Baustoffe
  • Schäden durch Kriegsereignisse
  • Schäden durch Kernenergie

Versicherungssumme

Bei der zu ermittelten Versicherungssumme müssen sämtliche Material- und Bauleistungskosten berücksichtigt werden. (Dies sind insbesondere: Baustoffe, Bauteile, Lohnkosten, evtl. Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe. NICHT: Grundstückerschließungskosten, Baunebenkosten)

Im Schadenfall

  • den Schaden dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen;
  • versicherte Verluste durch Diebstahl unverzüglich der Polizeibehörde zu melden und sich dies bestätigen lassen;
  • den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern und dabei den Weisungen des Versicherers folgen; wenn die Umstände es gestatten, solche Weisungen einholen;
  • das Schadenbild nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen festhalten;
  • einem Beauftragten des Versicherers jederzeit die Nachprüfung der Ursache, des Verlaufs und der Höhe des Schaden gestatten und ihm auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilen;
  • seiner Kostenaufstellung unaufgefordert ordnungsgemäße und vollständige Belege beifügen

Pflichten des Kunden

  • Dem Versicherer müssen unbedingt nachfolgende Änderungen bekannt gegeben werden.
  • Nachträgliche Veränderung des Bauvorhabens
  • Wesentliche Änderungen der Bauweise
  • Wesentliche Änderungen des Bauzeitplanes
  • Eine Unterbrechung der Bauarbeiten

Kündigungsmöglichkeiten

Die Bauleistungs-Versicherung wird auf die Laufzeit des Bauvorhabens abgeschlossen (i.d.R. maximal 2 Jahre). Hierfür wird ein Einmalbeitrag im Voraus erhoben.