Berufsunfähigkeits-Versicherung
Anstelle der Berufsunfähigkeitsrente tritt nach den neuesten Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung eine leistungsschwächere Erwerbsminderungsrente.
Für wen gilt diese Versicherung
Jeder Berufstätige, egal ob angestellt, selbständig oder verbeamtet, hat die Notwendigkeit eine private Vorsorge für den Fall der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit zu treffen. Es sei denn er ist so kapitalstark, dass er jederzeit auf sein Einkommen verzichten kann. Es erfolgt eine Einstufung nach Berufsgruppen, d.h. unterschiedliche Berufe haben unterschiedliche Beiträge. Ferner werden bei der Beitragsermittlung Eintrittsalter und Gesundheitszustand berücksichtigt.
Was ist versichert?
Wird die versicherte Person während der vereinbarten Vertragsdauer mindestens berufsunfähig, so erbringen die Versicherungen nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen ihre Versicherungsleistungen.
- Beitragsbefreiung
- Rentenzahlung
- evtl. Übergangshilfe
Was ist nicht versichert?
- Berufsunfähigkeit, die durch innere Unruhen oder Krieg entstanden ist
- Berufsunfähigkeit, die durch strafbare Handlungen entstanden ist
- Vorsatz
- Keine Leistung bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Versicherungssumme
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht das sogenannte Bereicherungsverbot. Es bedeutet, dass der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalles nie besser gestellt sein darf, als wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre.
Dementsprechend ist beim Ermitteln der Versicherungssumme die Einkommenssituation des Versicherten zu berücksichtigen. I.d.R gilt:
1. Angestellte
- Berufsunfähigkeitsrente = 26% vom Brutto
- Erwerbsunfähigkeitsrente = 39% vom Brutto
2. Selbständige
- Wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgetreten hat der Selbständige keinerlei Anspruch auf Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente
- Ihr monatliches Brutto, bzw. Einkommensteuerpflichtiges Einkommen / 12
Im Schadenfall
Im Schadenfall melden Sie dies bitte unverzüglich an die Versicherungsgesellschaft oder Ihren Betreuer.
Pflichten des Kunden
- Gewissenhaftes Beantworten der Gesundheitsfragen bei Antragstellung
- Nachmeldung bei Änderung des Berufes
- Unverzügliche Mitteilung über Eintritte des Schadenereignisses
- Mitwirken beim Feststellen der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit (Arztberichte, Informationspflicht nachkommen)
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht akzeptieren
Kündigungsmöglichkeiten
Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist jederzeit zur nächsten Fälligkeit möglich.