Entscheidungshilfen

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Entscheidungshilfen

Auf dieser Seite möchten wir Sie dabei unterstützen herauszufinden, ob die private Krankenversicherung für Sie von Interesse sein könnte. Wir haben hier die entscheidenden Merkmale einander gegenüber gestellt so das Sie sich ein Bild machen können.

Private Krankenversicherung

Sie entscheiden selbst über Art und Umfang des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes. Jedoch behalten sich auch private Krankenversicherungsunternehmen vor den Versicherungsschutz nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren

Die vereinbarten Leistungen sind vertraglich garantiert und dürfen nicht vom Versicherer einseitig geändert werden.

Beitrag

Hier handelt es sich um einen individuellen Beitrag. Er berechnet sich aus Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschtem Versicherungsschutz.

Es ist ein Beitrag für jede versicherte Person zu entrichten.

Leistung (mögliche)

Ambulant

  • Heilpraktiker
  • Freie Arztwahl
  • Medikamente werden erstattet
  • Zuschuss für Brillengestell, volle Erstattung für Gläser, volle Erstattung von Kontaktlinsen
  • Hilfsmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen ggf. über gesetzl. Programme hinaus ohne Altersgrenzen

Zahnleistungen

  • 100% bei Zahnbehandlung auch Erstattung von Gold-, Kunststofffüllungen evtl. Keramikfüllungen
  • Zahnersatz bis zu 100% möglich, i.d.R. jedoch zwischen 75-85%, auch Implantate, Inlays, Onlays.
  • Kieferorthopädie bei Abschluss der Behandlung bis zu 100% möglich

Stationär

  • Freie Krankenhauswahl
  • Unterkunft im Ein-, Zwei-, Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch Spezialisten

Krankenkasse

Sie erhalten den Versicherungsschutz den die Kasse bieten darf, er sollte Markteinheitlich sein. D.h. jede der Krankenkassen sollte das selbe Leistungsspektrum vorweisen. Als freiwilliges Mitglied müssen Sie von jeder für die Allgemeinheit geöffneten Krankenkasse genommen werden.

Ständig wird durch den Gesetzgeber das Leistungsspektrum reduziert.

Beitrag

Der Beitrag errechnet sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz, Obergrenze für den Krankenversicherungsbeitrag ist die Beitragsbemessungsgrenze.

Kinder und nicht erwerbstätige Ehegatten sind beitragsfrei mitversichert.

Leistungen

Ambulant

  • Keine Erstattung des Heilpraktikers (i.d.R.)
  • Ausschließlich Vertragsärzte
  • Ausschluss bestimmter Medikamente und Zuzahlungen bei Medikamenten und Verbandmittel
  • keine Zuzahlung zum Brillengestell, Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen
  • Festbeträge bzw. 20% Zuzahlung bei Hilfsmitteln
  • Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlicher Programme mit Altersgrenzen

Zahnleistungen

  • 100% bei Zahnbehandlung jedoch Einschränkungen bei Füllmaterial
  • Festzuschüsse bei Zahnersatz, keine Inlays, Onlays, Implantate
  • Erstattung für Kieferorthopädie möglich

Stationär

  • Nächsterreichbares, geeignetes Krankenhaus
  • Unterkunft im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch diensthabenden Arzt