Haushaltsglasversicherung
Scherben bringen Glück - und kosten Geld. Gebäude und Mobiliarverglasung können Sie gegen Bruch versichern. Spiegel, Mehrfachglas, Plexiglas oder Kunststoff sind versicherbar. Nicht zu versichern sind Hohl- und Trinkgläser, sowie Beleuchtungskörper. Als Mieter müssen Sie keine Glasversicherung für die Fenster Ihrer Wohnung abschließen, da dies über die Privathaftpflichtversicherung versichert ist.
Für wen gilt diese Versicherung
Normalerweise gehört die Glasversicherung zu den weniger notwendigen Versicherungen. Hier können Sie den ein oder anderen Euro einsparen wenn Sie sich diese Investition sparen möchten. Sinnvoll ist Sie dann wenn Sie viel teures Glas besitzen sollten. Hochwertige Scheiben, Wintergärten o.ä., können bei Beschädigung hohe Kosten verursachen.
Was ist versichert?
Bruchschäden am versicherten Glas sind versichert. Darüber hinaus gehende Schäden durch Blitz, Explosion und Feuer sind auf Wunsch einschließbar. Für Mobiliarverglasung bestehen Einschränkungen für künstlerisch bearbeitete Glasflächen (z.B. Bleiverglasung, Hinterglasmalerei u.ä.)
Was ist i.d.R. nicht versichert?
Versicherungsschutz besteht nicht für Beschädigung der Oberfläche durch Kratzer, Eintrübung o.ä., ebenfalls nicht mitversichert sind Schäden an Rahmen und Fassungen. Wichtig: um versicherbar zu sein müssen Scheiben fest eingesetzt sein.
Versicherungssumme
Es existieren verschiedene Möglichkeiten der Summenermittlung:
Pauschal:
- Angabe der Außenfläche der zu versichernden Glasfläche.
- Angabe der Wohnfläche in m²
- Angabe des Gebäudewertes
Glas-Einzelversicherung:
Versicherungssumme richtet sich nach Größe der Glasfläche und Glasart, der Wert errechnet sich aus den im Versicherungsfall anfallenden Ersatzkosten.
Im Schadenfall
Im Schadenfall melden Sie dies bitte unverzüglich an die Versicherungsgesellschaft und informieren Sie Ihren Betreuer. Notverglasungen können Sie sofort vornehmen lassen. Das gebieten bereits die Schadensminderungs- und Verhütungsvorschriften von Einbruch / Diebstahlversicherungen. (z.B. Hausrat u.ä.).
Pflichten des Kunden
Sie müssen alles tun, um den Schaden abzuwenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Außerdem müssen Sie dabei helfen, die notwendigen Informationen zur Feststellung und Regulierung des Schadens zu beschaffen.
Kündigungsmöglichkeiten
Eine Glasversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Ferner besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres. Anzuraten ist die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, da dem Versicherer auf jeden Fall die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zusteht.(Unteilbarkeit der Prämie)