Hausrat-Versicherung

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Hausrat - alles was Sie zum täglichen Gebrauch und Verbrauch benötigen, Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Bilder, Vorräte ... fallen in diesen Bereich. Die wenigsten Menschen sind vermutlich in der finanziellen Situation nach einem Schaden wie z.B. einem Feuer Ihren gesamten Hausrat neu zu beschaffen. Weitere versicherte Gefahren sind z.B. Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel

Für wen gilt diese Versicherung

Eine kurze allgemeingültige Antwort ist hier nicht möglich: Stellen Sie sich folgende Situation vor. Ein Feuer zerstört Ihren gesamten Hausrat, wie o.g. gehört jeglicher denkbare Gegenstand Ihres täglichen Lebens in Ihrem Haushalt dazu. Sollte es Ihnen jedoch unmöglich sein, diese Kosten zu bestreiten, wäre es sinnvoll dieses Risiko abzusichern. Auch für kleinste Haushalte gibt es Möglichkeiten einen kostengünstigen Versicherungsschutz eventuell mit Selbstbeteiligung.

Was ist versichert?

Ihr Hausrat ist gegen die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl mit Vandalismus, Sturm/Hagel, und Leitungswasserschäden versichert. Weiterhin versicherbar: Elementarschäden wie: Erdbeben, Lawinen, Überschwemmung und Erdrutsch.

Ferner sind Kosten mitversichert welche durch einen Versicherungsfall entstehen können, zum Beispiel Aufräumkosten.

Was ist i.d.R. nicht versichert?

  • Schäden am Hausrat von Untermietern
  • Schäden an Gebäude und Gebäudebestandteilen, da dies in der Wohngebäudeversicherung abzusichern ist.
  • Schäden außerhalb des Versicherungsortes es sei denn sie sind über die Außenversicherung (z.B. Urlaub) abgedeckt.

Versicherungssumme

  • Die gängigste Variante der Summenermittlung ist anhand der Quadratermeterzahl der zu versichernden Wohnung.
  • Sollten Sie feststellen das die so ermittelte Versicherungssumme nicht ausreicht, steht es Ihnen selbstverständlich frei die benötigte Versicherungssumme zu vereinbaren. Bitte beachten Sie auf jeden Fall das jeder denkbare Gegenstand in Ihrem Haushalt zum Hausrat dazugehört.
  • Sollten Sie besonders wertvolle Einzelstücke haben, bzw. Münz- oder Briefmarkensammlungen, o.ä. sollten Sie dies ergänzend angeben und absichern.

Im Schadenfall

  • Im Schadenfall melden Sie dies bitte unverzüglich an die Versicherungsgesellschaft und informieren Sie Ihren Betreuer. Bei Brand, Diebstahl und Raub melden Sie dies bitte unverzüglich an die Polizei.
  • Bei Einbruchdiebstahl und Raub ist der Polizei ein Verzeichnis über die gestohlenen Sachen vorzulegen, eine Kopie hiervon legen Sie bitte Ihrem Versicherer vor.
  • Der Versicherer muß bei der Ermittlung von Schadenhöhe und -Ursache nach besten Möglichkeiten unterstützt werden.
  • Bei größeren Schäden kann es sehr hilfreich sein wenn Sie Bilder/Fotos machen und dem Versicherer zukommen lassen.

Pflichten des Kunden

Sie müssen alles tun, um den Schaden abzuwenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Außerdem müssen Sie dabei helfen, die notwendigen Informationen zur Feststellung und Regulierung des Schadens zu beschaffen.

Kündigungsmöglichkeiten

Eine Hausratversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Ferner besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres. Anzuraten ist die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, da dem Versicherer auf jeden Fall die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zusteht.(Unteilbarkeit der Prämie)