KFZ-Kasko-Versicherung

Für von Ihnen verursachte Fremdschäden haben Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber was, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt, zerstört, oder gestohlen wird? Dann tritt die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung ein.

Für wen gilt diese Versicherung

Jeder der die Kosten eines Fahrzeugdiebstahles, bzw. kostspieligen Unfallschäden absichern möchte kann sein Fahrzeug Voll- bzw. Teilkasko versichern. Eine sorgfältige Abwägung von Fahrzeugwert und Beitragsaufwand ist jedoch zu treffen. In der Regel sollte man den Versicherungsschutz eines drei Jahre alten Autos von Vollkasko- auf Teilkaskoversicherung umstellen, da die Leistungen der Versicherungen mit steigendem Fahrzeugalter merklich sinken. Nach 7 Jahren kann es evtl. interessant sein, auch auf die Teilkaskoabsicherung zu verzichten.

Was ist versichert?

Teilkasko:

  • Wildschäden
  • Sturm/Hagel Schäden
  • Einbruchdiebstahl
  • Glasbruchschäden

Vollkasko:

  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus

Was ist i.d.R. nicht versichert?

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden aus Teilnahme an Rennveranstaltungen
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden
  • Schäden aus strafbarer Handlung
  • Schäden an folgenden Teilen:
    • Nicht im Fahrzeug eingebaute Teile
    • Nicht im Fahrzeug eingeschlossene Teile
    • Nicht mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbundene Teile

Versicherungssumme

Versicherungssumme ist der Fahrzeugwert:

  • Fahrzeugwert ist immer der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert
  • Reparaturrechnungen werden nur bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet
  • Ist das Fahrzeug älter als 4 Jahre kommt ein Abzug "alt für neu" zum tragen da die Reparatur eine Wertsteigerung zur Folge hat.

Beachten Sie hierzu: Liste der mitversicherten Teile

  • Teile die beitragsfrei mitversichert sind
  • Teile die beitragsfrei mitversichert sind bis zu einem Wert von 1.000,00 €
  • Teile die gegen Beitragszuschlag mitzuversichen sind
  • Teile die nicht mitversichert/mitversicherbar sind

Pflichten des Kunden

  • Sie müssen alles tun, um den Schaden abzuwenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Außerdem müssen Sie dabei helfen, die notwendigen Informationen zur Feststellung und Regulierung des Schadens zu beschaffen.
  • Wildschäden müssen Sie unverzüglich an den nächsten Förster oder die nächste Polizeidienststelle melden.

Kündigungsmöglichkeiten

Eine Kfz-Kaskoversicherung kann in der Regel mit einer Frist von einem Monat (Ausnahmen 3 Monate, beachten Sie hierzu Ihre Versicherungspolice) zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Ferner besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres. Anzuraten ist die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, da dem Versicherer auf jeden Fall die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zusteht (Unteilbarkeit der Prämie). Weiterhin können alle abgeschlossenen Versicherungsverträge aufgrund einer Beitragserhöhung die keine Leistungsverbesserung zum Grunde hat gekündigt werden.