Private Krankenzusatzversicherung

shutterstock.com - Monster-Ztudio - 1488992447
shutterstock.com - Monster-Ztudio - 1488992447

Auch als pflichtversicherter Kassenpatient haben Sie die Möglichkeit sich privat zu versichern. Mit den Leistungspaketen der Privaten können Sie Ihre Versorgungslücken füllen, und sich rundum versorgt fühlen.

Für wen gilt diese Versicherung

Prinzipiell ist die private Krankenzusatzversicherung für jedermann zugänglich.

Gesetzlich Versicherte welche Ihren Versicherungsschutz um private Komponenten aufbessern möchten, können dies mit Hilfe verschiedenster Einzeltarife tun. Bei der Ermittlung des Beitrages wird Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Art und Umfang des Versicherungsschutzes zugrundegelegt.

Was ist versichert?

Es können unterschiedliche Versicherungskomponenten vereinbart werden:

  • Ambulante Ergänzungstarife für Behandlung durch Privatarzt und Heilpraktiker, Übernahme der Medikamentenzuzahlung, umfangreiche Leistungen bei Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte usw.)
  • Zahntarife die den Leistungsumfang der gesetzlichen Kasse erhöhen bis hin zu 90%iger Leistung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Stationäre Absicherung für Unterkunft im Ein-, Zweibettzimmer, Privatärztliche Behandlung, freie Krankenhauswahl
  • Europa- bis Weltweite Geltung
  • Krankenhaustagegelder für jeden Tag den Sie im Krankenhaus verbringen müssen
  • Krankentagegelder für jeden Tag an dem Sie nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden
  • Kurabsicherung für Leistungen im Falle einer ambulanten / stationären Kur
  • Ergänzende Pflegeversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Was ist nicht versichert?

  • Nicht versichert sind Krankheiten die vor Beginn des Vertrages bestanden und nicht angegeben werden. (Vorvertragliche Anzeigepflicht, siehe auch Pflichten des Kunden)
  • Unter Umständen kann es sein dass Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden

Versicherungssumme

Die Krankenversicherung ist eine sogenannte Schadenversicherung, das heißt sie deckt entstandene Schäden ab (innerhalb der vertraglichen Bestimmungen). Für manche Kostenarten gibt es tarifgebundene Höchstsätze. Hierfür beachten Sie bitte Ihre speziellen Bedingungen bzw. fragen Sie uns oder Ihren Betreuer.

Im Schadenfall

Im Krankheitsfall lassen Sie sich behandeln und senden die Rechnungen an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Bitte achten Sie darauf, dass Behandlungsdatum, Diagnose, Name des Behandelten und Leistungen aufgelistet sind. Sie bekommen den Rechnungsbetrag erstattet und können Ihn nun an den Rechnungssteller überweisen. Bei Krankenhausaufenthalten findet eine direkte Abrechnung mit den Krankenhäusern statt. Bei Auslandsaufenthalten müssen Sie unter Umständen in Vorkasse gehen. Bei hohen Behandlungskosten (längerer Krankenhausaufenthalt, Operation, Krankenrücktransport) informieren Sie Ihren Versicherer telefonisch vorab (eine Telefonnummer erhalten Sie mit Ihrer Versicherungspolice), nach Möglichkeit erhalten Sie eine Deckungszusage und müssen nicht in Vorkasse gehen.

Pflichten des Kunden

  • Der Versicherer ist bei der Feststellung der Leistungspflicht zu unterstützen.
  • Obligatorisch: Entbindung von der Schweigepflicht (geschieht mit Antragsstellung)
  • Bei Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Änderungen des Gesundheitszustandes müssen bis zur Policierung nachgemeldet werden

Kündigungsmöglichkeiten

Die private Krankenversicherung kann mit 3 Monatsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft, ebenso die Mindestvertragsdauer welche zwischen einem und drei Jahren betragen kann.

Der Versicherte hat darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen welche keine Leistungsverbesserung beinhaltet. Diese Kündigung kann jederzeit bis zum Wirksamwerden der Erhöhung ausgesprochen werden.