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Familienstiftung

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Familienstiftungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu anderen Stiftungen einen rein privatwirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie dienen in erster Linie dem Erhalt des Familienvermögens und der wirtschaftlichen Vorsorge aller Familienmitglieder.

Was steckt dahinter?
Eine Familienstiftung wird in der Regel zur finanziellen Absicherung der Familienmitglieder über mehrere Generationen hinweg gegründet. Damit verfolgt sie eher ein langfristiges Ziel. Die Familienstiftung ist eine Institution, welche mit Vermögen ausgestattet wird. Somit liegt das Vermögen nicht bei einzelnen Familienmitgliedern, sondern bei der Stiftung selbst. Sie verfügt über keinerlei Mitglieder oder Gesellschafter. Alleine über die Satzung wird geregelt, wie das Vermögen verwendet werden soll und wie die Verwaltung organisiert ist.

Nutzen und Vorteile?
Da eine Familienstiftung eine privatnützige Institution darstellt, ist sie nicht von der Steuer befreit. Im Vergleich zu anderen familiären Konstellationen kann sich eine Familienstiftung dennoch als steuerlich vorteilhaft darstellen. Die Gründung einer solchen Stiftung ist darüber hinaus relativ einfach und sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall möglich. Ein besonderer Vorteil einer Familienstiftung liegt in der erbrechtlichen Planbarkeit mithilfe der Satzung. Weiterhin ist der besondere Schutz des Vermögens ein geschätzter Vorteil dieser Art von der Vorsorge. Eventuelle erbrechtliche Streitigkeiten können dadurch bereits zu Lebzeiten des Stifters geklärt werden.

Für wen geeignet?
Eine Familienstiftung dient insbesondere dem Schutz eines relativ hohen Privatvermögens über mehrere Generationen hinweg. Darunter können auch die Sicherung und Weiterführung eines Familienunternehmens fallen. Empfehlenswert ist die Gründung daher besonders bei einem hohen finanziellen Wert. Aufgrund der Gründungsgebühren und Beraterkosten rechnet sich eine Gründung grundsätzlich erst ab einem Kapital von 50.000 Euro oder 100.000 Euro. Die Reglungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich hierbei, weswegen sich eine individuelle Prüfung lohnen kann.

Gut zu wissen
Eine Familienstiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod mit einem Testament gegründet werden. In der Regel empfiehlt es sich, eine Stiftung bereits zu Lebzeiten zu gründen. In diesem Fall hat der Stifter einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung der Satzung und der Verwaltungsorgane. Im Erbfall kann gegebenenfalls der eigentliche Wille des Stifters verfehlt oder falsch interpretiert werden, wodurch das Ziel der Stiftungsgründung möglicherweise nicht erreicht wird.
Die Gründung zu Lebzeiten kann sich weiterhin zur Umgehung des Pflichtteils anbieten. Wird die Stiftung zehn Jahre vor Eintritt des Todesfalls gegründet, fällt das Stiftungsvermögen nicht in die Erbmasse. Steuerlich kann sich darüber hinaus die Gründung einer Stiftung für jedes Kind empfehlen. Dadurch können mitunter mehr Freibeträge geltend gemacht werden, wodurch die Steuerlast gesenkt werden kann.

Gut beraten zum Thema Familienstiftung
Ziehen Sie die Gründung einer Familienstiftung in Betracht, sollten Sie bereits vorab den Zweck und die Ziele festlegen. In diesem Zuge ist zu prüfen, ob die verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht werden können. Ob sich eine Gründung aus finanzieller Hinsicht lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Eine individuelle Betreuung durch einen Fachberater ist an dieser Stelle durchaus empfehlenswert, um auch die Gestaltung der Satzung nach den gewünschten Interessen zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine fachkundige Beratung.

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