Unternehmensstiftung
Eine Unternehmensstiftung ist eine Gestaltungsmöglichkeit, um die Nachfolge eines Unternehmens zu regeln. Dadurch soll der Fortbestand eines Familienunternehmens über einen langfristigen Zeitraum gesichert werden.
Was steckt dahinter?Im Gegensatz zu einer Familienstiftung ist eine Unternehmensstiftung keine eigenständige Stiftungsform. Vielmehr setzt sich diese aus verschiedenen Elementen des Stiftungs- und Gesellschaftsrechts zusammen. Oftmals werden grundlegende Elemente aus dem Bereich der Familienstiftung übernommen, wenn das Hauptziel die generationenübergreifende Nachfolgeregelung ist.
Unternehmensstiftungen sind als Unternehmensträgerstiftungen und Beteiligungsträgerstiftungen denkbar. Eine Unternehmensträgerstiftung bildet dabei das rechtliche Gerüst einer Firma. Ähnlich einer GmbH oder AG übt die Stiftung selbst die Unternehmenstätigkeiten aus. Im Gegensatz dazu hält eine Beteiligungsträgerstiftung nur Anteile an einem Unternehmen, dessen Verwaltung anderweitig organisiert ist.
Nutzen und Vorteile?
Die Hauptgründe zur Gründung einer Unternehmensstiftung liegen meist in der Sicherung des Fortbestehens einer Gesellschaft. Mittelständige Unternehmen können damit ihre Nachfolge regeln, um möglichst unabhängig von familiären Verhältnissen zu sein und dem Verkauf eines Unternehmens vorzubeugen.
Die Stiftung regelt zudem die Verwendung des Stiftungsvermögens anhand des festgelegten Stiftungszwecks. Diese können auch gemeinnützig sein, wodurch eine gemeinnützige Stiftung im Rahmen der Möglichkeiten liegt. Auch bei diesen Stiftungen können bis zu einem Drittel der Erträge an den Stifter oder seine Angehörigen ausgeschüttet werden.
Für wen geeignet?
Da Unternehmensstiftungen sehr vielseitig ausgestaltet werden können, kann sich die Gründung einer solchen Stiftung für zahlreiche Personen empfehlen. Meist wird dadurch der Erhalt der Unternehmensstruktur und dessen Fortführung über mehr als eine Generation hinweg gesichert. Je nach Art der Stiftung kann damit eine Umstrukturierung des Unternehmens folgen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn eine Unternehmensträgerstiftung gegründet werden soll. Wenn Erträge aus dem Unternehmen an gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet werden, kann zudem ein Doppelstiftungsmodell in Betracht gezogen werden. Dieses sichert sowohl den Zweck der Gemeinnützigkeit als auch den Erhalt der Mehrheit an Stimmrechten.
Gut zu wissen
Die Gründung einer Stiftung zur Verwaltung eines Unternehmens erfolgt anhand einer festgelegten Satzung. Wirtschaftliche und personelle Veränderungen können dabei einen großen Einfluss auf eine Unternehmensstruktur haben. Daher sollte zum Erhalt der Handlungsfähigkeit und Flexibilität eines Unternehmens eine Satzung nicht zu restriktiv ausgestaltet werden
Bei der Gründung einer Unternehmensträgerstiftung ist zu beachten, dass die zuständige Stiftungsbehörde letztlich die Aufsicht über das Wirtschaftsunternehmen hat. Dadurch wird der Handlungsrahmen der Entscheidungsträger des Unternehmens eingeschränkt und Entscheidungsabläufe möglicherweise verzögert. Eine Unternehmensträgerstiftung empfiehlt sich daher nur in bestimmten Fällen und sollte vorab gut durchdacht werden.
Gut beraten zum Thema Unternehmensstiftung
Bei der Gründung einer Unternehmensstiftung sind insbesondere aufgrund der losen rechtlichen Struktur zahlreiche Dinge zu beachten. Je nach Zielsetzung sind unterschiedliche Möglichkeiten der Ausgestaltung denkbar. Ob sich die Gründung einer Unternehmensstiftung für Sie lohnt und wie diese anhand Ihrer Situation bestmöglich ausgestaltet wird, erfahren Sie am besten bei einer fachkundigen Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre persönlichen Ziele zu besprechen und ein passendes Modell für Sie zu finden.