Private Rentenversicherung

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Wie inzwischen von allen Seiten propagiert wird, ist es unerlässlich private Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Eines der sichersten und damit geeigneten Mittel stellt hier die private Rentenversicherung dar.

Wie inzwischen von allen Seiten propagiert wird, ist es unerlässlich private Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Eines der sichersten und damit geeigneten Mittel stellt hier die private Rentenversicherung dar. Sie lässt sich mit vielen Zusatzbausteinen wie Witwen-/Waisenrente, Berufs-/Erwerbsunfähigkeit erweitern.



Für wen gilt diese Versicherung



Die private Rentenversicherung ist für jedermann geeignet. Mindestaufnahmealter ist jedoch 18 Jahre, möchten Sie vorher schon für Ihre Kinder einen Grundstein für deren Altersversorgung legen, sprechen Sie mit uns oder Ihrem Betreuer. Absolut unerlässlich ist diese Form der Altersabsicherung für Menschen ohne Rentenanspruch. Z.B. Hausfrauen, Selbständige, Freiberufler sollten sich frühzeitig um Ihre private Altersvorsorge kümmern.



Was ist versichert?



Versichert ist die Zahlung der Rente bis zum Lebensende der versicherten Person. Für den Fall des vorzeitigen Todes der Person in der Rentenbezugszeit ist eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbar, die gewährleistet, dass die eingezahlten Beiträge mit Sicherheit ausbezahlt werden. Sollte die versicherte Person in der Ansparphase versterben werden i.d.R. die bis dahin eingezahlten Beiträge plus Zinsen ausbezahlt. Da die Rentenversicherung keine Risiko-Todesfallsumme vorsieht, ist Sie prinzipiell frei von Gesundheitsfragen.



Was ist nicht versichert?



Kein Versicherungsschutz besteht bei Erwerbs-/Berufsunfähigkeit, bzw. Todesfall der versicherten Person. Diese Komponenten können jedoch i.d.R zusätzlich mit vereinbart werden.



Versicherungssumme



Die Versicherungssummen sind frei vereinbar, die Höhe hängt von Ihrem Bedarf und Ihren Möglichkeiten ab. Sie können entscheiden, ob Sie die gewünschte Rente angeben, oder den zur Besparung beabsichtigte Beitrag.



Im Schadenfall



Wir sprechen hier vom Versicherungsfall, er tritt mit Ende der Laufzeit (Aufschubzeit) ein. Die Rente wird ausbezahlt (i.d.R. monatlich), Sie haben jedoch ein Kapitalwahlrecht, das Ihnen die Inanspruchnahme einer einmaligen Kapitalzahlung gewährt, sollten Sie dies wünschen. Innerhalb der Rentengarantiezeit erhalten Ihre Nachkommen/Erben über die Dauer der Rentengarantie die Rente weiter, sollten Sie früher versterben.



Pflichten des Kunden



Keine erwähnenswerten Angaben.



Kündigungsmöglichkeiten



Die Rentenversicherung ist jederzeit zum Monatsersten kündbar, ist in der Regel jedoch nicht sinnvoll, da in den meisten Fällen ein finanzieller Nachteil entsteht.

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