
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Die VB Select AG ist als Versicherungsmakler aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale für ein Finanzprodukt ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Abs. 2 Offenlegungsverordnung)
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Versicherungsberatung werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Versicherungsanlageprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für den Kunden bedeutet. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen informiert der jeweilige Anbieter mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Vertragsschlusses ansprechen.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung (Art. 4 Abs. 5 Offenlegungsverordnung)
Die VB Select AG verfügt über ein weites Netzwerk von Vertriebspartnern, die sich ihr als unabhängige Versicherungsmakler gem. § 93 Abs. 1 HGB angeschlossen haben. Diese nutzen die von der VB Select bereitgestellten Services für eine auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden zugeschnittene Versicherungsberatung. Die VB Select und ihre Vertragspartner berücksichtigen bei der Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung, sofern dies vom jeweiligen Kunden gewünscht wird.
Vor Beginn einer Beratung wird jeder Kunde über die Möglichkeiten nachhaltiger Versicherungsanlageprodukte aufgeklärt und zur Angabe seiner Nachhaltigkeitspräferenzen aufgefordert. Bestimmt er, dass in ein Versicherungsanlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt er qualitative oder quantitative Elemente zum Nachweis dieser Berücksichtigung, so werden seine Angaben mit den Informationen der Anbieter, die diese gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlichen, abgeglichen. Diese Informationen beinhalten auch die Angabe, ob der Anbieter die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden dem Kunden nur Produkte empfohlen, die seinen Angaben entsprechen. Entsprechen keine Produkte seinen Angaben, so wird er hierauf hingewiesen. Es steht dem Kunden dann frei, seine Angaben zu überdenken und anzupassen, oder von einer Investition abzusehen. Zum Abgleich der Informationen und der Beurteilung der Geeignetheit wird Vergleichssoftware verwendet, die von den Anbietern oder Dritten zur Verfügung gestellt wird.
Die Empfehlungen der VB Select AG und der ihr angeschlossenen Kooperationspartner können trotz des Vorgehens der VB Select AG nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Eine Gewähr für die Richtigkeit der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen kann die VB Select nicht übernehmen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Abs. 1 Offenlegungsverordnung)
Die Vergütung für Versicherungsanlageprodukte wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Wenn Produktanbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung fördern, kann die höhere Vergütung von der VB Select AG angenommen und an Mitarbeiter oder Kooperationsparter weitergeleitet werden.
Nachhaltigkeitsinformationen als vertraglich gebundener Vermittler der NFS Netfonds Financial Service GmbH gemäß § 3 Abs. 2 WpIG
Für das Erbringen der Wertpapierdienstleistungen Anlageberatung und Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) im Namen und für Rechnung der NFS Netfonds Financial Service GmbH gilt Folgendes:
Transparenz beim Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Für die unternehmensbezogenen Informationen der NFS Netfonds Financial Service GmbH (NFS) zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung verweisen wir auf die Ausführungen auf der Homepage der NFS unter folgendem Link: www.nfs-netfonds.de/nachhaltigkeit.
Begriffserklärungen
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.