Fonds-Lebensversicherung

Höhere Renditen erzielen, am Börsenmarkt partizipieren, ohne dafür täglich viel Zeit zu investieren, das können Sie mit der Fondslebensversicherung.

Für wen gilt diese Versicherung

Bei den meisten Gesellschaften gilt: Mindestaufnahmealter = 0 Jahre. Das bedeutet: Jeder kann eine Fondslebensversicherung abschließen. Besonders auf lange Frist lohnt sich die Geldanlage in dieser Form.

Was ist versichert?

Im Vordergrund der Fondslebensversicherung steht eindeutig die Kapitalbildung. Hier können Sie Ihre Fondpakete entweder selbst zusammenstellen, Shifts und Switchs selber durchführen (individuelle Fondsversicherung) oder das Fondmanagement Ihrer Gesellschaft überlassen (gemanagte Fondsversicherung). Der zweite Teil umfasst den aus der Risikolebensversicherung bekannten Risikoschutz. Er ist in der Regel zwischen 60% und 200% der Beitragssumme vereinbar.

Was ist nicht versichert?

Im Gegensatz zur klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung gibt es in der Fondslebensversicherung keine garantierte Versicherungssumme, Sie erhalten also keinerlei Zugeständnisse über eine sicher zu erwartende Mindestleistung. Dies liegt daran, dass die Fondslebensversicherung wesentlich mehr Kapitalmarktnähe besitzt als die jedem bekannte Kapitallebensversicherung.

Versicherungssumme

Die Versicherungssummen sind frei vereinbar, die Höhe hängt von Ihrem Bedarf und Ihren Möglichkeiten ab, jedoch gilt in der Regel ein monatlicher Beitrag von 50,00 € als Mindestbeitrag, da die Fondspolice sonst nicht rentabel wäre, weder für Sie noch für die Versicherungsgesellschaft.

Im Schadenfall

Im Todesfall ist dies unverzüglich der Versicherung oder Ihrem Betreuer aufzuzeigen, damit die Gesellschaft schnellstmöglich tätig werden kann. Die Originalpolice sollte zusammen mit einer Sterbeurkunde an das Unternehmen gesendet werden.
Im Erlebensfall erhalten Sie Ihr Kapital zuzüglich der Gewinne ausbezahlt.

Pflichten des Kunden

Bei Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Änderungen des Gesundheitszustandes müssen bis zur Policierung nachgemeldet werden. Ansonsten ist die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall gegebenenfalls leistungsfrei.

Kündigungsmöglichkeiten

Die Lebensversicherung ist jederzeit zum Monatsersten kündbar. Das ist in der Regel jedoch nicht sinnvoll, da in den meisten Fällen ein finanzieller Nachteil entsteht.