Kapital-Lebensversicherung
Das klassische Instrument um sämtlichen Versorgungsbedarf unter einen Hut zu bekommen ist die Kapitallebensversicherung, im Laufe der Zeit hat diese Vorsorgeform ständige Erweiterungen erfahren und kann nun mit einem Rundumversorgungspaket aufwarten. (z.B. Berufsunfähigkeit,Unfallzusatzschutz, schwere Krankheiten u.v.m.)
Für wen gilt diese Versicherung
Die Kapitallebensversicherung ist für jedermann geeignet. Mindestaufnahmealter ist jedoch 18 Jahre, möchten Sie vorher schon für Ihre Kinder einen Grundstein für deren Altersversorgung legen, sprechen Sie mit uns oder Ihrem Betreuer. Sehr interessant ist diese Absicherung für Personen, welche man als "Versorger" bezeichnen kann. D.h. welche einen wesentlichen Beitrag zur Bestreitung des Haushaltes beisteuern.
Was ist versichert?
Versichert ist die Zahlung der Versicherungssumme zum Ablauf des Versicherungsjahres. Für den Fall des vorzeitigen Todes der versicherten Person kommt die vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung. Weitere Bestandteile können zusätzlich vereinbart werden. Zum Beispiel: Unfallzusatzschutz, Berufs-/Erwerbsunfähigkeit, Dread-Disease (schwere Krankheiten).
Was ist nicht versichert?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Tod aufgrund von Krieg, außer die Person hat sich aus beruflichen Gründen am Ort des Geschehens im Ausland aufgehalten und war nicht aktiv an Kriegshandlungen beteiligt. Ebenfalls ausgeschlossen innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre ist Tod aufgrund von Selbstmord.
Versicherungssumme
Die Versicherungssummen sind frei vereinbar, die Höhe hängt von Ihrem Bedarf und Ihren Möglichkeiten ab.
Im Schadenfall
Im Todesfall ist dies unverzüglich der Versicherung oder Ihrem Betreuer aufzuzeigen, damit die Gesellschaft schnellstmöglich tätig werden kann. Die Originalpolice sollte zusammen mit einer Sterbeurkunde an das Unternehmen gesendet werden.
Pflichten des Kunden
Bei Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Änderungen des Gesundheitszustandes müssen bis zur Policierung nachgemeldet werden. Ansonsten ist die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall gegebenenfalls leistungsfrei.
Kündigungsmöglichkeiten
Die Lebensversicherung ist jederzeit kündbar. Das ist in der Regel jedoch nicht sinnvoll, da in den meisten Fällen ein finanzieller Nachteil entsteht.