Private Krankenvollversicherung

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Bei Vorliegen der Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung zu wählen. Bessere Leistungen ist eine der wesentlichen Vorteile welche die private Krankenversicherung bieten kann.

Für wen gilt diese Versicherung

Die private Krankenversicherung ist für Beamte, Selbständige, Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (75% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung) zugänglich.

Entscheidend ob die private Krankenversicherung auch für Sie von Interesse ist, sind die Punkte: Eintrittsalter, Gesundheitszustand, aktuelle Krankenversicherungssituation.Unterstützung zur Entscheidungsfindung finden Sie unter diesem Link: Entscheidungshilfen

Was ist versichert?

Es können unterschiedliche Versicherungskomponenten vereinbart werden. So z.B.:

  • Ambulante Absicherung beim Privatarzt mit Heilpraktiker, Medikamente ohne Zuzahlung, umfangreiche Leistungen bei Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte usw.)
  • Zahntarife die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kasse entsprechen bis hin zu 100%iger Leistung bei Zahnbehandlung und hohe Erstattungssätze bei Kieferorthopädie
  • Stationäre Absicherung für Unterkunft im Ein-, Zweibettzimmer, Privatärztliche Behandlung, freie Krankenhauswahl
  • Europa- bis Weltweite Geltung

Darüber hinaus können folgende Komponenten gewählt werden

  • Krankenhaustagegelder für jeden Tag den Sie im Krankenhaus verbringen müssen
  • Krankentagegelder für jeden Tag an dem Sie nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden
  • Kurabsicherung für Leistungen im Falle einer ambulanten / stationären Kur
  • Ergänzende Pflegeversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Was ist i.d.R. nicht versichert?

  • Nicht versichert sind Krankheiten die vor Beginn des Vertrages bestanden und nicht angegeben wurden. (Vorvertragliche Anzeigepflicht, siehe auch Pflichten des Kunden)

Versicherungssumme

Die Krankenversicherung ist eine sogenannte Schadenversicherung, das heißt sie deckt entstandene Schäden vollkommen oder porzentual ab (innerhalb der vertraglichen Bestimmungen). Für manche Kostenarten gibt es tarifbedingte Höchstsätze.Hierfür beachten Sie bitte Ihre speziellen Bedingungen bzw. fragen Sie uns oder Ihren Betreuer.

Im Schadenfall

Im Krankheitsfall lassen Sie sich behandeln und senden Sie die Rechnungen an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Bitte achten Sie darauf, dass Behandlungsdatum, Diagnose, Name des Behandelten und Leistungen aufgelistet sind. Sie bekommen den Rechnungsbetrag erstattet und können Ihn nun an den Rechnungssteller überweisen. Bei Krankenhausaufenthalten findet eine direkte Abrechnung mit den Krankenhäusern statt. Bei Auslandsaufenthalten müssen Sie unter Umständen in Vorkasse gehen. Bei hohen Behandlungskosten (längerer Krankenhausaufenthalt, Operation, Krankenrücktransport) informieren Sie Ihren Versicherer telefonisch vorab (eine Telefonnummer erhalten Sie mit Ihrer Versicherungspolice), nach Möglichkeit erhalten Sie eine Deckungszusage und müssen nicht in Vorkasse gehen.

Bei manchen Versicherungsgesellschaften lohnt es sich die ein oder andere kleine Rechnung nicht einzureichen da bei Leistungsfreiheit eine oftmals hohe Beitragsrückerstattung bezahlt wird.

Pflichten des Kunden

  • Der Versicherer ist bei der Feststellung der Leistungspflicht zu unterstützen.
  • Obligatorisch: Entbindung von der Schweigepflicht (geschieht mit Antragsstellung)
  • Bei Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Änderungen des Gesundheitszustandes müssen bis zur Policierung nachgemeldet werden

Kündigungsmöglichkeiten

Die private Krankenversicherung kann mit 3 Monatsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft, ebenso die Mindestvertragsdauer welche zwischen einem und drei Jahren betragen kann.

Der Versicherte hat darüber hinaus ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen welche keine Leistungsverbesserung beinhaltet. Diese Kündigung kann jederzeit bis zum Wirksamwerden der Erhöhung ausgesprochen werden.

Mit Ausnahme der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, und dem Kündigungsrecht für Tagegeldversicherungen innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre hat der Versicherer kein außergewöhnliches Kündigungsrecht.