Risiko-Lebensversicherung

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Wenn es darum geht Ihre Hinterbliebenen zu versorgen, ist die Riskolebensversicherung die günstigste Alternative.
Wenn es darum geht Ihre Hinterbliebenen zu versorgen, ist die Riskolebensversicherung die günstigste Alternative. Egal ob es dazu dienen soll den Wegfall Ihrer Arbeitskraft abzusichern, oder zur Absicherung eines Kredites, die Risikolebensversicherung stellt eine sehr kostengünstige Möglichkeit der Versorgung dar.Für wen gilt diese Versicherung
Für unterschiedliche Zielgruppen gibt es unterschiedliche Produkte. Fast jedermann der Verpflichtungen/finanzielle Verantwortung irgendeiner Art hat sollte für seinen Todesfall vorsorgen. Egal ob es die Eltern für Ihre Kinder sind, der Häuslebauer der Bank gegenüber. Fragen Sie uns einfach nach dem auf Sie zugeschnittenen Produkt.
Was ist versichert?
Der Tod der versicherten Person ist versichert. Egal ob dieser durch Krankheit oder Unfall erfolgt.
Was ist nicht versichert?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Tod aufgrund von Krieg, außer die Person hat sich aus beruflichen Gründen am Ort des Geschehens im Ausland aufgehalten und war nicht aktiv an Kriegshandlungen beteiligt. Ebenfalls ausgeschlossen innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre ist Tod aufgrund von Selbstmord.
Versicherungssumme
Die Versicherungssummen sind frei vereinbar, die Höhe hängt von Ihrem Bedarf und Ihren Möglichkeiten ab. Je nach Höhe der Versicherungssumme ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Im Falle der Hinterbliebenenversorgung ist eine Versicherungssumme von 4 Jahreseinkommen als realistisch anzusehen.
Im Schadenfall
Im Todesfall ist dies unverzüglich der Versicherung oder Ihrem Betreuer aufzuzeigen, damit die Gesellschaft schnellstmöglich tätig werden kann. Die Originalpolice sollte zusammen mit einer Sterbeurkunde an das Unternehmen gesendet werden.
Pflichten des Kunden
Bei Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Änderungen des Gesundheitszustandes müssen bis zur Policierung nachgemeldet werden. Ansonsten ist die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall gegebenenfalls leistungsfrei.
Kündigungsmöglichkeiten
Die Lebensversicherung ist jederzeit zum Monatsersten kündbar.
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