Berufshaftpflichtversicherung für das Heilwesen
Sie als Unternehmer sowie ihre Mitarbeiter haften für Schäden, die anderen durch ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zugefügt wurden. Da können schnell hohe Schadensersatzansprüche entstehen.
Sie als Unternehmer sowie ihre Mitarbeiter haften für Schäden, die
anderen durch ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zugefügt wurden. Da
können schnell hohe Schadensersatzansprüche entstehen.
Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist eine notwendige
Schutzmaßnahme für jeden. Die Gefahr, dass Kunden und Auftraggeber durch
Ihre berufliche Tätigkeit einen Schaden erleiden, besteht für jeden.
Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten für nahezu jedes
Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die typischen Risiken
sind somit optimal abgesichert.
Folgende Deckungen sind in der Regel enthalten:
Personenschäden
z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld
Sachschäden
z.B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
z.B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall
Für Berufe, bei deren Ausübung die Verursachung von Vermögensschäden im Vordergrund steht, stellen die Gesellschaften eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
zur Verfügung (zum Beispiel für Architekten und Ingenieure,
Unternehmensberater, Werbeagenturen, Betriebe der Medienbranche,
Wohnungsunternehmen, Versicherungsmakler).
Für Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe
(Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) gibt es
sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung zur
Absicherung gegen Vermögensschäden.
So leistet die Berufshaftpflichtversicherung:
Im Schadensfall prüft die Versicherungsgesellschaft, ob Sie aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden können, denn nur dann
sind Sie verpflichtet Leistungen an den etwaig Geschädigten zu
erbringen. Weiterhin wir überprüft, ob die Höhe der Ansprüche
gerechtfertigt ist. Sollten die Ansprüche gerechtfertigt sein zahlt die
Versicherungsgesellschaft bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen.
Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren die Versicherer für Sie
ab, notfalls vor Gericht. Dafür bietet die Haftpflichtversicherung einen
sogenannten "Defensiv-Rechtschutz"
Bei Beratungsinteresse treten Sie einfach mit uns in Kontakt