Maschinenversicherung (Fahrbare Arbeitsmaschine)

Sie haben erhebliche Investitionen für Ihren Maschinenpark getätigt. Doch Ihre Maschinen sind auch einigen Gefahren ausgesetzt und Beschädigungen Ihrer Maschine kann Sie vor schwere finanzielle Probleme stellen.
Sie haben Sich eine eigene Existenz aufgebaut. Erhebliche
Investitionen für Ihren Maschinenpark mussten gemacht werden. Doch Ihre
Maschinen sind auch einigen Gefahren ausgesetzt. Egal ob Sie Eigentümer,
Betreiber, Leasinggeber, Leasingnehmer, Mieter, Entleiher oder gar
Verwahrer einer fahrbaren Arbeitsmaschine sind, die Beschädigung Ihrer
Maschine kann Sie vor schwere finanzielle Probleme stellen. Insbesondere
wenn Sie fremdfinanziert ist, und eine monatliche Verpflichtung
besteht, kann es schnell zu einer Doppelbelastung kommen.
Eine Maschinenversicherung leistet insbesondere für folgende Schadenursachen:
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit
- Böswilligkeit
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
- Wassermangel in Dampferzeugern
- Versagen von Meß-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Kurzschluß, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner
Ladung+ sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen - Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
- Und während der Dauer von Transporten
- Eine Reduzierung nur auf Kaskoschäden ähnlich der Autokaskoversicherung ist möglich
Mögliche Zusatzkonzepte gibt es für den Bereich:
- Daten, Datenträger
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Tunnelarbeit, Arbeiten unter Tage
- Versaufen oder Verschlammen auf Wasserbaustellen
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten
Ferner haben Sie die Möglichkeit einer Mehrkostenversicherung bei
Ausfall einer versicherten Maschine für Überbrückungsmaßnahmen wie z.B.:
- Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen
- Anwendung anderer Fertigungsverfahren
- Bezug von Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung
- Bezug von Fertigfabrikaten
- Fremdstrombezug
Auch die Möglichkeit einer Betriebsunterbrechungsversicherung
für den Fall eines versicherten Maschinenschadens besteht. Die
Betriebsunterbrechungsversicherung wird an anderer Stelle erläutert.
Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten und treten Sie mit uns in Kontakt.
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