Akzessorische Sicherheit
26. November 2019Amtlicher Lageplan
26. November 2019Ähnlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen im Voraus festgelegte Vertragsbestimmungen eines Darlehensgebers unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und der Art des Darlehens. Die Allgemeinen Darlehensbedingungen regeln also die Rechtsbeziehung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer und sind für alle Darlehensnehmer des entsprechenden Darlehensgebers gleich.
Die Allgemeinen Darlehensbedingungen sind demnach nicht mit den Darlehenskonditionen bzw. dem Darlehensvertrag zu verwechseln, sondern ergänzen diesen.
Die Allgemeinen Darlehensbedingungen werden durch Unterschrift des Darlehensvertrages automatisch anerkannt.
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