Arbeitgeberdarlehen
26. November 2019Auflassung
26. November 2019Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss, der Arbeitnehmern zusteht, die über den Arbeitgeber eine bestimmte Form von Sparverträgen als vermögenswirksame Leistungen abschließen. Die Einzahlung bei diesen Sparverträgen, meist Bausparverträge oder Fondssparverträge, wird vom Arbeitgeber übernommen. Dabei wird ein vorher festgelegter Teil des Lohnes/Gehaltes in vermögenswirksame Leistungen umgewandelt. Um Arbeitnehmersparzulagen in Anspruch nehmen zu können, dürfen in der Regel bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Der Arbeitnehmer (Sparer) kann die staatliche Zulage über die Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Meist sind die Sparverträge mit einer Sperrfrist von sieben Jahren verbunden.
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