Eine Feuerversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen und deren Löschmaßnahmen entstehen. Mit der Feuerversicherung sind in der Regel auch Betriebsunterbrechungen bei Schäden an gewerblichen Immobilien und beschädigter Hausrat oder anderes Inventar gegen die oben genannten Elementarereignisse versichert. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen.
Die Feuerversicherung wird vom Eigentümer/Bauherrn abgeschlossen. Bei Abschluss einer Feuerversicherung sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass sie im Schadenfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) übernimmt. Der Nachweis einer bestehenden Feuerversicherung ist in der Regel Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Immobiliendarlehens.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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