Festzinsdarlehen
27. November 2019Finanzierungsbedarf
27. November 2019Eine Feuerversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen und deren Löschmaßnahmen entstehen. Mit der Feuerversicherung sind in der Regel auch Betriebsunterbrechungen bei Schäden an gewerblichen Immobilien und beschädigter Hausrat oder anderes Inventar gegen die oben genannten Elementarereignisse versichert. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen.
Die Feuerversicherung wird vom Eigentümer/Bauherrn abgeschlossen. Bei Abschluss einer Feuerversicherung sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass sie im Schadenfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) übernimmt. Der Nachweis einer bestehenden Feuerversicherung ist in der Regel Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Immobiliendarlehens.
« Back to Glossary Index