Finanzierungsplan
27. November 2019Flurstück
27. November 2019Die Flurkarte ist eine maßstabsgetreue Karte, die beim Katasteramt geführt wird. In der Flurkarte sind die Flurstücke mit ihren Grenzen, Nummern und Nutzungsarten dargestellt. Aus der Flurkarte wird nach Vermessung ein amtlicher Lageplan erstellt.
Im Gegensatz zum amtlichen Lageplan enthält die Flurkarte nur die Flurstücke mit ihren Grenzen und Flurstücksnummern sowie die Gebäude. Flurkarten stehen flächendeckend für das ganze Land zur Verfügung. Auszüge werden im Maßstab 1.500, 1:1.000 oder 1:2.500 in schwarzweiß ausgedruckt.
Ein amtlicher Lageplan hingegen wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell und für ein bestimmtes Baugrundstück gefertigt. Die örtlichen Gegebenheiten müssen an Ort und Stelle ausgemessen werden. Der Inhalt des amtlichen Lageplanes geht über den der Flurkarte weit hinaus. Er umfasst unter anderem Eigentümer- und Grundbuchangaben, Geländehöhen, die vorhandene Bebauung, Bäume, befestigte Flächen, Festsetzungen des Bebauungsplans. Amtliche Lagepläne sind farbig und gewöhnlich im Maßstab 1:200.
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