Kündigung
27. November 2019Laufzeit
27. November 2019Der amtliche Lageplan ist ein Verzeichnis, das vom zuständigen Katasteramt oder Liegenschaftsamt geführt wird. Er wird auf Basis der Flurkarte von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Der amtliche Lageplan gibt Aufschluss über die genaue Lage und Fläche eines Grundstücks, dessen Bebauung und der angrenzenden Grundstücke sowie deren Bebauung. Außerdem gibt der amtliche Lageplan Auskunft darüber, wo die rechtmäßigen Grenzen eines Baugrundstückes und dessen Umringsmaße liegen.
Wer eine Baugenehmigung beantragen will, muss den amtlichen Lageplan anfordern und auf ihm das bauliche Vorhaben darstellen, um nicht gegen die gesetzlichen Auflagen zu verstoßen.Das Einholen des amtlichen Lageplans ist kostenpflichtig.
« Back to Glossary Index