Die Förderung des Wohneigentums sollte zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland dienen. Durch öffentliche Institute wie beispielsweise die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt der Staat mit der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen Immobilienbesitzer und Bauherren beim Erwerb, Bau oder bei der Modernisierungen von Objekten.
Die Förderung von Wohneigentum wurde neben den genannten zinsgünstigen Darlehen durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Außerdem können bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Hiervon sind vor allem Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen betroffen, die der Energieeinsparung dienen. Die staatliche Förderung wurde allerdings mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt. Darüber hinaus unterliegen auch die Förderprogramme der KfW immer wieder Änderungen.
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