Förderung des Wohneigentums
27. November 2019Fremdkapital
27. November 2019Das Forward-Darlehen, auch Vorratsdarlehen genannt, ist die Umschuldung eines Darlehens, bei dem der Ablösetermin mindestens 7 und max. 60 Monate in der Zukunft liegt. Damit sichert sich der Darlehensnehmer für seine Anschlussfinanzierung bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Forwarddarlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Darlehensart genutzt, wenn die Sollzinsbindung eines bestehenden Darlehens in 12 bis 60 Monaten ausläuft, das aktuell niedrige Zinsniveau jedoch gesichert werden soll. Damit ist das Forward-Darlehen eine für die Zukunft abgeschlossene Anschlussfinanzierung in Form eines klassischen Annuitätendarlehens. Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der Aufschubzeit Zinsaufschläge berechnet. Bereitstellungszinsen fallen nicht an.
Man unterscheidet zwischen einem echten und einem unechten Forwarddarlehen. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist mit dem Tag der Auszahlung, wohingegen bei einem unechten Forwarddarlehen die Zinsbindungsfrist sofort beginnt. Das bedeutet bei fünfjähriger Zinsbindung eines unechten Forward-Darlehens mit zweijähriger Vorlaufzeit, dass bei Auszahlung des Darlehens eine Zinsbindungsdauer nur noch von drei Jahren besteht. Insbesondere bei einer Vorlaufzeit (Forward-Periode) unter 12 Monaten wird von vielen Banken nur ein unechtes Forward-Darlehen angeboten. Schauen Sie beim Vergleichen der Angebote also unbedingt auf das Zinsbindungsende.
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