Grundbuchamt
27. November 2019Grundbucheinsicht
27. November 2019Der Grundbuchauszug ist die Abschrift des vollständigen Grundbuchblattes mit allen zum Grundstück bestehenden Eintragungen.
Ein Grundbuchblatt besteht aus:
- Deckblatt (Bezeichnung Amtsgericht/ Grundbuchamt/ Blattnummer)
- Bestandsverzeichnis (Lage, Größe und Rechte eines Grundstückes)
- Abteilung I (Eigentumsverhältnisse, auch Erbbauberechtigte)
- Abteilung II (Lasten und Beschränkungen)
- Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken)
Bei der Finanzierung von Immobilien ist der Grundbuchauszug ein wichtiger Bestandteil der Beleihungsunterlagen. Für eine Finanzierungszusage ist in der Regel ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ausreichend.
Der Grundbuchauszug kann beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden. Oder Sie nutzen einfach unseren Grundbuchabruf-Service, um Ihren Grundbuchauszug anzufordern
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