Grundbuchauszug
27. November 2019Grunddienstbarkeit
27. November 2019Beim Grundbuchamt kann jeder bei berechtigtem Interesse das Grundbuch einsehen und über das Grundbuchblatt alle wichtigen Daten wie Größe, Nutzung, Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks in Erfahrung bringen.
In der Regel bekommen Kaufinteressenten und die Eigentümer des Grundstückes eine Grundbucheinsicht und können einen Grundbuchauszug verlangen.
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