Zu den Instandhaltungskosten zählen alle Aufwendungen, die nötig sind, um den Wert einer Immobilie nachhaltig zu sichern und zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Wartungs- und Inspektionskosten wie die Instandhaltung der Heizungsanlage oder eines Aufzugs, regelmäßige Schönheitsreparaturen und alle Aufwendungen für Reparaturen und/oder Modernisierungen, die einem Verschleiß der Immobilie entgegenwirken. Instandhaltungskosten können bei vermieteten Objekten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wenn allerdings die Instandhaltungsmaßnahmen eine Wertsteigerung der Immobilie nach sich ziehen (das kann insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen der Fall sein), zählen die Kosten hierfür zu den Herstellungskosten und müssen abgeschrieben werden.
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Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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