Immobilienfinanzierung
27. November 2019Instandhaltungsrücklagen
27. November 2019Zu den Instandhaltungskosten zählen alle Aufwendungen, die nötig sind, um den Wert einer Immobilie nachhaltig zu sichern und zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Wartungs- und Inspektionskosten wie die Instandhaltung der Heizungsanlage oder eines Aufzugs, regelmäßige Schönheitsreparaturen und alle Aufwendungen für Reparaturen und/oder Modernisierungen, die einem Verschleiß der Immobilie entgegenwirken. Instandhaltungskosten können bei vermieteten Objekten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wenn allerdings die Instandhaltungsmaßnahmen eine Wertsteigerung der Immobilie nach sich ziehen (das kann insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen der Fall sein), zählen die Kosten hierfür zu den Herstellungskosten und müssen abgeschrieben werden.
« Back to Glossary Index