Notarielle Beurkundungen werden bei Abschluss von Grundstücks-/ Immobilienkaufverträgen verlangt. Der durchführende Notar bereitet gemäß dem Willen der beteiligten Personen die Urkunde vor. Die Beteiligten müssen durch den Notar über die rechtliche Tragweite des Geschäftes aufgeklärt und belehrt werden.
Im Anschluss an die Belehrung wird die Urkunde den Beteiligten in allen Teilen vorgelesen. Sind die Parteien mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden, erfolgt die Unterschrift aller Beteiligten.
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Die Dienstleistungen auf dieser und den folgenden Seiten bieten Ihnen die VB Select AG und die namentlich genannten Kooperationspartner jeweils auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen im nachfolgend dargestellten Umfang:
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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