Notaranderkonto
27. November 2019Notarielle Beurkundung
27. November 2019Die Notarbestätigung wird auch Rangbestätigung genannt. Sie ist die schriftliche Bescheinigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht.
Dadurch wird die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung ermöglicht, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Die Notarbestätigung ist gebührenpflichtig.
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