Treuhandzahlung
27. November 2019Umschuldung
27. November 2019Ein Umbauter Raum oder Brutto-Rauminhalt bezeichnet das Volumen eines Gebäudes inklusive seiner Außenmauern.
Der Begriff „Umbauter Raum“ ist im Grunde veraltet und wurde durch die Bezeichnung „Brutto-Rauminhalt“ ersetzt. Nicht nur der Begriff, sondern auch die Art der Berechnung hat sich geändert, denn/d.h. der Brutto-Rauminhalt wird heute anders berechnet als der Umbaute Raum damals. Dennoch wird die Bezeichnung „Umbauter Raum“ auch heute noch synonym für den Brutto-Rauminhalt verwendet. Der Umbaute Raum bzw. der Brutto-Rauminhalt dient im Sachverständigenwesen unter anderem zur Ermittlung des Beleihungswertes.“
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