Wohnrecht
27. November 2019Wohnungseigentum
27. November 2019Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die auf Sparleistungen in einen Sparvertrag zum Kauf oder Bau einer zu eigenen Wohnzwecken genutzen Immobilie vergeben wird. Prämienberechtigt sind alle natürlichen Personen, die uneingeschränkt steuerpflichtig sind, in Deutschland ihren Wohnsitz haben, das 16 Lebensjahr vollendet haben und festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Vollwaisen sind unabhängig von ihrem Alter prämienberechtigt. Die Wohnungsbauprämie wird jährlich vom Staat direkt auf den Sparvertrag überwiesen.
Folgende Beiträge werden von der Wohnungsbauprämie begünstigt:
- Beiträge an Bausparkassen im Rahmen eines Bausparvertrages
- Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
- Beiträge zu Sparverträgen. Die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums oder eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden
- Sparverträge, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen abgeschlossen werden. Auch hier müssen die Beiträge und Prämien zum Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums (bzw. eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden.