Vorsorgevollmacht

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Wenn Sie selbstständig keine Entscheidung mehr treffen können, wird es wichtig, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine vertrauenswürdige Person entscheiden lassen können.

Wenn Sie selbstständig keine Entscheidung mehr treffen können, wird es wichtig, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine vertrauenswürdige Person entscheiden lassen können.


Was steckt dahinter?


Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb es dazu kommen kann, dass eine Person zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. In der Regel trifft dann ein gerichtlich bestellter Betreuer wichtige Entscheidungen. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermeiden. Damit können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, welche Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie dies nicht mehr können.


Nutzen und Vorteile


Eine Vorsorgevollmacht gilt sowohl bei einer dauerhaften als auch bei einer vorübergehenden Betreuungsbedürftigkeit. Der wesentliche Nutzen und Vorteil dieser Vollmacht ist die zuverlässige Absicherung in der Zukunft. Dabei kann die Vorsorgevollmacht einfach und ohne großen Aufwand erteilt werden. Es lassen sich alle Lebensbereiche oder nur bestimmte Teile abgeben. Sofern Sie als Aussteller der Vollmacht noch vollständig entscheiden können, lässt sich diese auch nachträglich widerrufen. Um die eigenen Wünsche und Pläne langfristig zu wahren, empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch sowie eine detaillierte Dokumentation. Wenn nur die gesetzliche Regelung greift, besteht immer ein Risiko. Der gesetzliche Betreuer handelt möglicherweise nicht im Interesse des Betroffenen, da er diesen nicht kennt.


Für wen ist eine Vorsorgevollmacht geeignet?


Eine Vorsorgevollmacht empfiehlt sich grundsätzlich für jeden, der sich für seine Zukunft absichern möchte. Dabei sollte eine Person bevollmächtigt werden, welche absolutes Vertrauen genießt. Weiterhin sollte die bevollmächtigte Person das notwendige Maß an Zeit und Kraft für diese Aufgabe aufbringen können.
Grundsätzlich kann zwischen einer normalen, einer öffentlich beglaubigten und einer  notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht unterschieden werden. Je nach Umfang des Vermögens, Gesellschaftertätigkeit oder anderen Faktoren kann zwischen diesen Formen entschieden werden. Insbesondere Selbstständige können einen Teilbereich ihres Entscheidungsbereichs im Rahmen einer Vorsorgevollmacht absichern. Dabei könnte eine vertrauenswürdige Person eingesetzt werden, welche bereits mit den geschäftspolitischen Entscheidungen und Besonderheiten vertraut ist.


Gut zu wissen


Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch entscheiden, wenn Betroffene dies nicht mehr können. Ohne eine Vorsorgevollmacht wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen. Dieser kann aus dem Familienkreis oder aber auch ein Fremder sein. Insbesondere bei einem fremden Vormund besteht immer die Sorge, ob er tatsächlich in dem Willen des Betroffenen handelt. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht werden mitunter wichtige Entscheidungen getroffen, welche eine wesentliche Auswirkung auf das Leben haben können. Beispielsweise fallen Fragen und Entscheidungen im Hinblick auf die Kontoführung, medizinische Maßnahmen oder der Einzug in ein Pflegeheim in diesen Bereich. Um eine Person einzusetzen, welcher man vertraut und welche Entscheidungen in tatsächlichem Interesse trifft, ist eine Vorsorgevollmacht unerlässlich. Um die Verantwortung zu teilen, kann die Vorsorgevollmacht auch auf mehrere Personen verteilt werden. Es lässt sich zudem festlegen, ab wann die Vorsorgevollmacht gelten soll.


Gut beraten zur richtigen Vorsorgevollmacht


Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Je nach genauer Zielsetzung und persönlichen Wünschen sind unterschiedliche Möglichkeiten denkbar. Grundsätzlich eignet sich eine Vorsorgevollmacht für jeden. Wie Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren
Sie am besten bei einer fachkundigen Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre persönlichen Wünsche und Sorgen zu besprechen.


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