Vorsorgevollmacht

shutterstock.com - 229879537 - Pressmaster
Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden.
Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können.
Eine Vorsorgevollmacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Diese Leistungen könnten Sie auch interessieren

shutterstock.com - 1542931811 - Anja Goetz
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
zur Leistung
shutterstock.com - 1055292158 - Freeograph.jpg
Sorgerechtsverfügung
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden.
zur Leistung
shutterstock.com - 453830086 - Antonio Guillem
Trauerverfügung
In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen.
zur Leistung
shutterstock.com - 708732331 - 4 PM production
Tierverfügung
In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.
zur Leistung
shutterstock.com - 166336451 - Robert Kneschke
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können.
zur Leistung