Konditionen
27. November 2019Kreditwürdigkeit
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Unter der Kreditfähigkeit versteht man die Fähigkeit einen Kreditvertrag rechtswirksam abzuschließen. Die Kreditfähigkeit wird mit Vorlage der Legitimation geprüft.
Kreditfähig sind:
- natürliche Personen, wenn sie nach dem BGB unbeschränkt geschäftsfähig sind (das 18. Lebensjahr vollendet haben), nicht unter Betreuung stehen und kein Einwilligungsvorbehalt in finanziellen Angelegenheiten angeordnet ist
- juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
- Personengesellschaften
Kreditaufnahmen durch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (z. B. Erbengemeinschaft) sind nur gesamtschuldnerisch möglich.
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