Kreditfähigkeit
27. November 2019Kündigung
27. November 2019Die Feststellung der Kreditwürdigkeit oder Bonität eines künftigen Darlehensnehmers dient dazu, die Kreditrisiken des Gläubigers, insbesondere von Kreditinstituten, vor der Vergabe eines Darlehens einzuschätzen und damit zu minimieren.
Zur Kreditwürdigkeit gehören zwei Kriterien, die persönliche und die sachliche Kreditwürdigkeit. Zur Feststellung der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit des Kunden bewertet. Hier stehen berufliche und fachliche Qualifikationen und die Schufa-Auskunft im Vordergrund.
Bei der sachlichen Kreditwürdigkeit geht es um die Zahlungsfähigkeit aufgrund der realen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung herangezogen. Die materielle Kreditwürdigkeit des Kunden ist also gegeben, wenn dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zeigen, dass er in der Lage ist, den Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen.
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