Ablösung
26. November 2019Abtretung
26. November 2019Ganz allgemein bedeutet die Abnahmeverpflichtung, die Auflage, eine vertraglich vereinbarte Leistung oder Lieferung verbindlich entgegenzunehmen. Dies gilt auch im Kreditwesen.
Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber gegenüber eine Abnahmeverpflichtung, d.h. er muss die genehmigte Darlehenssumme nach Vertragsunterzeichung innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abrufen bzw. sich auszahlen lassen.
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