Abfindung
25. November 2019Anpassungsprüfpflicht
25. November 2019Das AGG gilt auch in der betrieblichen Altersversorgung, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.12.2007 (3 AZR 249/06) entschieden hat. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die im AGG verankerten Diskriminierungsverbote zur Anwendung kommen, soweit das BetrAVG keine besonderen Regelungen, z.B. hinsichtlich des Alters in § 1b BetrAVG, enthält. Unterschiedliche Arbeitgeberleistungen innerhalb eines Unternehmens müssen somit sachlich begründbar sein.
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