Bauherr
26. November 2019Baujahr
26. November 2019Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen sich Bauherren vor Haftpflichtansprüchen, die im Rahmen der Ausführung eines Bauvorhabens entstehen können.
In der Regel überträgt der Bauherr zwar die Haftungsrisiken auf den von ihm bestellten Koordinator der Baustelle (Bauunternehmer oder Architekt), dennoch können Bauherren immer noch selbst haften – zum Beispiel, wenn der Koordinator leistungsunfähig wird oder bestimmte Haftungsrisiken nicht oder nicht ausreichend versichert hat. So gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, dass Bauherren wegen unvorsichtiger Auswahl von Bauunternehmern oder Architekten haften müssen.
Darüber hinaus droht eine Haftung, wenn der Bauherr Verstöße von Bauunternehmern oder Architekten (wissentlich oder unwissentlich) duldet. Aus diesem Grund sollte man keinesfalls „blind“ darauf vertrauen, dass ein Bauunternehmer von sich aus alles Erforderliche veranlasst. Bei unzureichender Überwachung haftet der Bauherr. Und sollten sich Missstände ergeben, müssen Sie selbst für die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel sorgen.
In den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist das Bauherrenrisiko eingeschlossen, allerdings ist die Bausumme in der Regel begrenzt. Wird diese überschritten empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung.
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