Ein Bauherr ist im Baurecht der geschlechtsneutrale Begriff für eine natürliche oder juristische Person, die rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeberin bei der Durchführung von Bauvorhaben ist. Als Bauherr gilt demnach, wer in eigenem Namen und Interesse ein Bauvorhaben ausführt oder ausführen lässt. Der Bauherr trägt alle Risiken der Bauvorbereitung, der Baudurchführung und der Bauherrenhaftung. Der Bauherr muss – gemäß den gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Länder – zur Vorbereitung, Ausführung und Überwachung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen sogenannten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt) und einen Bauunternehmer bestellen. Es sei denn er selbst hat die rechtlich erforderlichen Kompetenzen.
Der Bauherr trägt auch die Verantwortung für die Einreichung der erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde. Er kann diese Aufgaben allerdings dem Entwurfsverfasser übertragen, die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Bauherrn.
Sind die vom Bauherrn bestellten Personen für ihre Aufgaben nicht geeignet, kann die Bauaufsichtsbehörde vor und auch während der Baudurchführung verlangen, dass geeignete Sachverständige herangezogen werden und die Bauarbeiten einstellen lassen, bis dies geschehen ist. Außerdem sind Bauherren für die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle verantwortlich.
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