Bauherren-Haftpflichtversicherung
26. November 2019Baukosten
26. November 2019Als Baujahr gilt grundsätzlich das Jahr, in dem ein Gebäude bezugsfertig errichtet wurde.
War beispielsweise das Richtfest Ende 2006, die Bezugsfertigstellung aber Anfang 2007, so gilt 2007 als Baujahr der Immobilie. Wird das Gebäude später durch große Schäden teilweise neu errichtet, bleibt das Baujahr das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. Die einzige Ausnahme ist die totale Zerstörung des Gebäudes, hier gilt als Baujahr das Jahr der bezugsfertigen Errichtung des neuen Gebäudes.
« Back to Glossary Index